Gesetze / Landesrecht Bayern / FachV-LE/QE2+3 · GVBl. S. 716, BayRS 2038-3-7-3-L
Verordnung für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Ländliche Entwicklung
26 Normen · Ausgangsfassung vom 02.12.2012 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Fachlicher Schwerpunkt
- § 2 Einstellungsvoraussetzungen
- § 3 Auswahlverfahren
- § 4 Einstellung in den Vorbereitungsdienst und Dienstbezeichnung
- § 5 Ausbildungsamt und Aufsicht
- § 6 Ziel des Vorbereitungsdienstes
- § 7 Dauer, Inhalt und Gestaltung des Vorbereitungsdienstes
- § 8 Zweck und Bezeichnung der Prüfung
- § 9 Prüfungsausschuss, Prüfungskommissionen
- § 10 Prüfungsgegenstand
- § 11 Schriftliche Prüfung
- § 12 Mündliche Prüfung
- § 13 Bewertung der schriftlichen und mündlichen Prüfung
- § 14 Ermittlung der Gesamtprüfungsnote
- § 15 Nichtbestehen der Prüfung
- § 16 Festsetzung der Platzziffer
- § 17 Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
- § 18 Wiederholung der Prüfung
- § 19 Zuständigkeit, Bekanntmachung, Anmeldung
- § 20 Gestaltung des Zulassungsverfahrens
- § 21 Auswahlkommissionen für das Zulassungsgespräch
- § 22 Bewertung, Ergebnis, Rangliste
- § 23 Wiederholung des Zulassungsverfahrens
- § 24 Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung
- § 25 Dauer und Inhalt der Ausbildungsqualifizierung
- § 26 Inkrafttreten, Übergangsregelung
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
04.06.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 Abs. 24 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.