Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Ländliche Entwicklung
FachV-LE/QE2+3§ 21 Auswahlkommissionen für das Zulassungsgespräch
Stand: 25.08.2026
Für die Zulassungsgespräche sind vom Prüfungsausschuss für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene Auswahlkommissionen zu bilden, die sich jeweils aus zwei Prüfern bzw. Prüferinnen zusammensetzen, die mindestens der Besoldungsgruppe A 10 angehören. Die oder der Vorsitzende der jeweiligen Auswahlkommission muss ein Mitglied des Prüfungsausschusses sein. Für die Prüfer und Prüferinnen ist jeweils ein Vertreter zu bestellen. Die in Satz 2 genannten Voraussetzungen erstrecken sich auch auf die stellvertretenden Mitglieder.