Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Ländliche Entwicklung

FachV-LE/QE2+3

§ 22 Bewertung, Ergebnis, Rangliste

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/by-BayFachVLE_QE2_3/22#abs-1 (1) Das Zulassungsgespräch wird von den Mitgliedern der Auswahlkommission mit einer Punktskala von 1 bis 50 Punkten einzeln bewertet. Bei unterschiedlicher Punktzahl wird das Mittel gebildet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/by-BayFachVLE_QE2_3/22#abs-2 (2) Das Zulassungsgespräch ist erfolgreich abgeschlossen, wenn mindestens die Hälfte der möglichen Punktzahl erreicht wurde.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/by-BayFachVLE_QE2_3/22#abs-3 (3) Auf Grund der Punktzahl wird für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Zulassungsverfahren eine Platzziffer festgelegt. Bewerber und Bewerberinnen mit gleicher Punktzahl erhalten die gleiche Platzziffer.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/by-BayFachVLE_QE2_3/22#abs-4 (4) Die Bewerber und Bewerberinnen erhalten über das Ergebnis des Zulassungsverfahrens eine Bescheinigung, aus der die Platzziffer ersichtlich ist.

§ 21 § 23