Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Ländliche Entwicklung
FachV-LE/QE2+3§ 23 Wiederholung des Zulassungsverfahrens
Stand: 25.08.2026
Bewerber und Bewerberinnen können höchstens zweimal am Zulassungsverfahren teilnehmen.