Gesetze / Landesrecht Bayern / WO-BayPVG · GVBl. S. 868, BayRS 2035-2-F

Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz

57 Normen · ausgefertigt 12.12.1995 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Wahlvorstand, Wahlhelfer
  3. § 2 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
  4. § 3 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
  5. § 4 Vorabstimmungen
  6. § 5 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder; Verteilung der Sitze auf die Gruppen
  7. § 6 Wahlausschreiben
  8. § 7 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
  9. § 8 Inhalt der Wahlvorschläge
  10. § 9 Sonstige Erfordernisse
  11. § 10 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand; ungültige Wahlvorschläge
  12. § 11 Fehlen gültiger Wahlvorschläge
  13. § 12 Vergabe von Ordnungsnummern, Bezeichnung der Wahlvorschläge
  14. § 13 Bekanntgabe der Wahlvorschläge
  15. § 14 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel
  16. § 15 Ungültige und unbrauchbare Stimmzettel
  17. § 16 Wahlhandlung
  18. § 17 Schriftliche Stimmabgabe, Briefwahl
  19. § 18 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
  20. § 19 Stimmabgabe bei Schichtbetrieb und bei Nebenstellen und Teilen von Dienststellen
  21. § 20 Feststellung des Wahlergebnisses
  22. § 21 Wahlniederschrift
  23. § 22 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
  24. § 23 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
  25. § 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
  26. § 25 Voraussetzungen für Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
  27. § 26 Ermittlung der gewählten Vertreter der Gruppen bei der Gruppenwahl
  28. § 27 Ermittlung der gewählten Vertreter der Gruppen bei gemeinsamer Wahl
  29. § 28 Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
  30. § 29 Stimmabgabe und Ermittlung der gewählten Bewerber bei Wahl nur eines Gruppenvertreters oder nur eines Personalratsmitglieds
  31. § 30 Stimmabgabe und Ermittlung der gewählten Bewerber bei Vorliegen eines Wahlvorschlags
  32. § 31 Jugend- und Auszubildendenversammlung
  33. § 32 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
  34. § 33 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrats
  35. § 34 Leitung der Wahl, Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstands
  36. § 35 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
  37. § 36 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
  38. § 37 Gleichzeitige Wahl
  39. § 38 Wahlausschreiben
  40. § 39 (aufgehoben)
  41. § 40 Sitzungsniederschriften
  42. § 41 Stimmabgabe, Stimmzettel
  43. § 42 Schriftliche Stimmabgabe, Briefwahl
  44. § 43 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
  45. § 44 Bestellung des Bezirkswahlvorstands
  46. § 45 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
  47. § 46 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrats
  48. § 47 Leitung der Wahl
  49. § 48 Durchführung der Wahl nach Bezirken
  50. § 49 (aufgehoben)
  51. § 50 Feststellung des Wahlergebnisses
  52. § 51 Bestellung des Hauptwahlvorstands
  53. § 52 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
  54. § 53 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrats
  55. § 54 Vorbereitung und Durchführung
  56. § 55 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
  57. § 56 Berechnung von Fristen
  58. § 57 Inkrafttreten
  59. Schlussformel