Gesetze / Landesrecht Bayern / WO-BayPVG · GVBl. S. 868, BayRS 2035-2-F

Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz

57 Normen · Ausgangsfassung vom 12.12.1995 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Wahlvorstand, Wahlhelfer
  3. § 2 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
  4. § 3 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
  5. § 4 Vorabstimmungen
  6. § 5 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder; Verteilung der Sitze auf die Gruppen
  7. § 6 Wahlausschreiben
  8. § 7 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
  9. § 8 Inhalt der Wahlvorschläge
  10. § 9 Sonstige Erfordernisse
  11. § 10 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand; ungültige Wahlvorschläge
  12. § 11 Fehlen gültiger Wahlvorschläge
  13. § 12 Vergabe von Ordnungsnummern, Bezeichnung der Wahlvorschläge
  14. § 13 Bekanntgabe der Wahlvorschläge
  15. § 14 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel
  16. § 15 Ungültige und unbrauchbare Stimmzettel
  17. § 16 Wahlhandlung
  18. § 17 Schriftliche Stimmabgabe, Briefwahl
  19. § 18 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
  20. § 19 Stimmabgabe bei Schichtbetrieb und bei Nebenstellen und Teilen von Dienststellen
  21. § 20 Feststellung des Wahlergebnisses
  22. § 21 Wahlniederschrift
  23. § 22 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
  24. § 23 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
  25. § 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
  26. § 25 Voraussetzungen für Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
  27. § 26 Ermittlung der gewählten Vertreter der Gruppen bei der Gruppenwahl
  28. § 27 Ermittlung der gewählten Vertreter der Gruppen bei gemeinsamer Wahl
  29. § 28 Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
  30. § 29 Stimmabgabe und Ermittlung der gewählten Bewerber bei Wahl nur eines Gruppenvertreters oder nur eines Personalratsmitglieds
  31. § 30 Stimmabgabe und Ermittlung der gewählten Bewerber bei Vorliegen eines Wahlvorschlags
  32. § 31 Jugend- und Auszubildendenversammlung
  33. § 32 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
  34. § 33 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrats
  35. § 34 Leitung der Wahl, Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstands
  36. § 35 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
  37. § 36 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
  38. § 37 Gleichzeitige Wahl
  39. § 38 Wahlausschreiben
  40. § 39 (aufgehoben)
  41. § 40 Sitzungsniederschriften
  42. § 41 Stimmabgabe, Stimmzettel
  43. § 42 Schriftliche Stimmabgabe, Briefwahl
  44. § 43 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
  45. § 44 Bestellung des Bezirkswahlvorstands
  46. § 45 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
  47. § 46 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrats
  48. § 47 Leitung der Wahl
  49. § 48 Durchführung der Wahl nach Bezirken
  50. § 49 (aufgehoben)
  51. § 50 Feststellung des Wahlergebnisses
  52. § 51 Bestellung des Hauptwahlvorstands
  53. § 52 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
  54. § 53 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrats
  55. § 54 Vorbereitung und Durchführung
  56. § 55 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
  57. § 56 Berechnung von Fristen
  58. § 57 Inkrafttreten
  59. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    18.07.2023 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juli 2023 (GVBl. S. 470)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.