Gesetze / Landesrecht Bayern / WO-BayPVG · GVBl. S. 868, BayRS 2035-2-F
Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz
57 Normen · Ausgangsfassung vom 12.12.1995 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Wahlvorstand, Wahlhelfer
- § 2 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
- § 3 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
- § 4 Vorabstimmungen
- § 5 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder; Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- § 6 Wahlausschreiben
- § 7 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
- § 8 Inhalt der Wahlvorschläge
- § 9 Sonstige Erfordernisse
- § 10 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand; ungültige Wahlvorschläge
- § 11 Fehlen gültiger Wahlvorschläge
- § 12 Vergabe von Ordnungsnummern, Bezeichnung der Wahlvorschläge
- § 13 Bekanntgabe der Wahlvorschläge
- § 14 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel
- § 15 Ungültige und unbrauchbare Stimmzettel
- § 16 Wahlhandlung
- § 17 Schriftliche Stimmabgabe, Briefwahl
- § 18 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
- § 19 Stimmabgabe bei Schichtbetrieb und bei Nebenstellen und Teilen von Dienststellen
- § 20 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 21 Wahlniederschrift
- § 22 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
- § 23 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- § 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- § 25 Voraussetzungen für Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 26 Ermittlung der gewählten Vertreter der Gruppen bei der Gruppenwahl
- § 27 Ermittlung der gewählten Vertreter der Gruppen bei gemeinsamer Wahl
- § 28 Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 29 Stimmabgabe und Ermittlung der gewählten Bewerber bei Wahl nur eines Gruppenvertreters oder nur eines Personalratsmitglieds
- § 30 Stimmabgabe und Ermittlung der gewählten Bewerber bei Vorliegen eines Wahlvorschlags
- § 31 Jugend- und Auszubildendenversammlung
- § 32 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- § 33 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrats
- § 34 Leitung der Wahl, Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstands
- § 35 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
- § 36 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- § 37 Gleichzeitige Wahl
- § 38 Wahlausschreiben
- § 39 (aufgehoben)
- § 40 Sitzungsniederschriften
- § 41 Stimmabgabe, Stimmzettel
- § 42 Schriftliche Stimmabgabe, Briefwahl
- § 43 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- § 44 Bestellung des Bezirkswahlvorstands
- § 45 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- § 46 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrats
- § 47 Leitung der Wahl
- § 48 Durchführung der Wahl nach Bezirken
- § 49 (aufgehoben)
- § 50 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 51 Bestellung des Hauptwahlvorstands
- § 52 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- § 53 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrats
- § 54 Vorbereitung und Durchführung
- § 55 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
- § 56 Berechnung von Fristen
- § 57 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
18.07.2023 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Juli 2023 (GVBl. S. 470)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.