Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Fn 10
Fn 10Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 29. April 2005
Auf Grund der §§ 10 Abs. 6, 19 Abs. 3, 52 und 65 Abs. 4 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) wird mit Zustimmung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung des Landtags verordnet:
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Sonderpädagogische Förderung
1. Abschnitt
Grundlagen
§ 1 Inklusive Bildung
§ 2 Orte und Schwerpunkte der sonderpädagogischen Förderung
§ 3 Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
§ 4 Lern- und Entwicklungsstörungen (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung)
§ 5 Geistige Behinderung (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung)
§ 6 Körperbehinderung (Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung)
§ 7 Hörschädigungen (Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation)
§ 8 Sehschädigungen (Förderschwerpunkt Sehen)
§ 9 Gliederung der Förderschulen
2. Abschnitt
Entscheidung über Bedarf an
sonderpädagogischer Unterstützung, Förderschwerpunkte und Förderort
§ 10 Allgemeines
§ 11 Eröffnung des Verfahrens auf Antrag der Eltern
§ 12 Eröffnung des Verfahrens auf Antrag der Schule
§ 13 Ermittlung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung
§ 14 Entscheidung über Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und Förderschwerpunkte
§ 15 Intensivpädagogische Förderung bei Schwerstbehinderung
§ 16 Wahl des Förderorts, Anmeldung an der Schule
§ 17 Jährliche Überprüfung, Wechsel des Förderorts oder des Bildungsgangs
§ 18 Beendigung der sonderpädagogischen Förderung, Wechsel des Förderschwerpunkts
§ 19 Verfahren und Förderung in der Sekundarstufe II
§ 20 Schülerinnen und Schüler aus Familien mit Migrationshintergrund
3. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen für die Bildungsgänge
§ 21 Allgemeine Bestimmungen
§ 22 Pädagogische Frühförderung hör- und sehgeschädigter Kinder
4. Abschnitt
Einzelne Förderschwerpunkte
§ 23 Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
§ 24 Förderschwerpunkt Sehen
§ 25 Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung
§ 26 Unterrichtsorganisation der Förderschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung
§ 27 Förderschwerpunkt Sprache
§ 28 Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
§ 29 Förderschwerpunkt Lernen
§ 30 Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
5. Abschnitt
Zieldifferenter Bildungsgang Lernen
§ 31 Unterrichtsfächer, Stundentafeln
§ 32 Leistungsbewertung
§ 33 Zeugnisse
§ 34 Übergang in eine andere Klasse
§ 35 Abschlüsse, Nachprüfung
§ 36 Aufnahme in die Klasse 10
§ 37 Unterrichtsorganisation in der Klasse 10
6. Abschnitt
Zieldifferenter Bildungsgang Geistige Entwicklung
§ 38 Unterricht
§ 39 Unterrichtsorganisation der Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
§ 40 Leistungsbewertung
§ 41 Versetzung, Zeugnisse
7. Abschnitt
Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen
§ 42 Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen
Zweiter Teil
Hausunterricht
§ 43 Einrichtung von Hausunterricht
§ 44 Ärztliches Gutachten
§ 45 Unterricht und Unterrichtsorganisation
§ 46 Information über den Leistungsstand, Fortsetzung der Schullaufbahn
Dritter Teil
Klinikschule
§ 47 Aufnahme in die Klinikschule, Unterricht
Vierter Teil
Schlussbestimmungen
§ 48 Inkrafttreten
Erster Teil
Sonderpädagogische Förderung
1. Abschnitt
Grundlagen