Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Fn 10

Fn 10

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 29. April 2005

Auf Grund der §§ 10 Abs. 6, 19 Abs. 3, 52 und 65 Abs. 4 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) wird mit Zustimmung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung des Landtags verordnet:

Inhaltsübersicht

Erster Teil

Sonderpädagogische Förderung

1. Abschnitt

Grundlagen

§ 1 Inklusive Bildung

§ 2 Orte und Schwerpunkte der sonderpädagogischen Förderung

§ 3 Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung

§ 4 Lern- und Entwicklungsstörungen (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung)

§ 5 Geistige Behinderung (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung)

§ 6 Körperbehinderung (Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung)

§ 7 Hörschädigungen (Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation)

§ 8 Sehschädigungen (Förderschwerpunkt Sehen)

§ 9 Gliederung der Förderschulen

2. Abschnitt

Entscheidung über Bedarf an

sonderpädagogischer Unterstützung, Förderschwerpunkte und Förderort

§ 10 Allgemeines

§ 11 Eröffnung des Verfahrens auf Antrag der Eltern

§ 12 Eröffnung des Verfahrens auf Antrag der Schule

§ 13 Ermittlung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung

§ 14 Entscheidung über Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und Förderschwerpunkte

§ 15 Intensivpädagogische Förderung bei Schwerstbehinderung

§ 16 Wahl des Förderorts, Anmeldung an der Schule

§ 17 Jährliche Überprüfung, Wechsel des Förderorts oder des Bildungsgangs

§ 18 Beendigung der sonderpädagogischen Förderung, Wechsel des Förderschwerpunkts

§ 19 Verfahren und Förderung in der Sekundarstufe II

§ 20 Schülerinnen und Schüler aus Familien mit Migrationshintergrund

3. Abschnitt

Gemeinsame Bestimmungen für die Bildungsgänge

§ 21 Allgemeine Bestimmungen

§ 22 Pädagogische Frühförderung hör- und sehgeschädigter Kinder

4. Abschnitt

Einzelne Förderschwerpunkte

§ 23 Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

§ 24 Förderschwerpunkt Sehen

§ 25 Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

§ 26 Unterrichtsorganisation der Förderschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

§ 27 Förderschwerpunkt Sprache

§ 28 Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung

§ 29 Förderschwerpunkt Lernen

§ 30 Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

5. Abschnitt

Zieldifferenter Bildungsgang Lernen

§ 31 Unterrichtsfächer, Stundentafeln

§ 32 Leistungsbewertung

§ 33 Zeugnisse

§ 34 Übergang in eine andere Klasse

§ 35 Abschlüsse, Nachprüfung

§ 36 Aufnahme in die Klasse 10

§ 37 Unterrichtsorganisation in der Klasse 10

6. Abschnitt

Zieldifferenter Bildungsgang Geistige Entwicklung

§ 38 Unterricht

§ 39 Unterrichtsorganisation der Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

§ 40 Leistungsbewertung

§ 41 Versetzung, Zeugnisse

7. Abschnitt

Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen

§ 42 Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen

Zweiter Teil

Hausunterricht

§ 43 Einrichtung von Hausunterricht

§ 44 Ärztliches Gutachten

§ 45 Unterricht und Unterrichtsorganisation

§ 46 Information über den Leistungsstand, Fortsetzung der Schullaufbahn

Dritter Teil

Klinikschule

§ 47 Aufnahme in die Klinikschule, Unterricht

Vierter Teil

Schlussbestimmungen

§ 48 Inkrafttreten

Erster Teil

Sonderpädagogische Förderung

1. Abschnitt

Grundlagen

§ 1