Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Fn 10

Fn 10

§ 25 Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28967/25#abs-1 (1) Der Unterricht im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung führt zu den Abschlüssen

1. der allgemeinen Schulen,

2. im zieldifferenten Bildungsgang Lernen und

3. im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28967/25#abs-2 (2) Für die Schülerinnen und Schüler im zieldifferenten Bildungsgang Lernen gelten Absatz 1 sowie die §§ 31 bis 37.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28967/25#abs-3 (3) Für die Schülerinnen und Schüler im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung gelten Absatz 1 sowie die §§ 38 bis 41.

§ 24 § 26