Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Fn 10
Fn 10§ 27 Förderschwerpunkt Sprache
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28967/27#abs-1 (1) Der Unterricht im Förderschwerpunkt Sprache führt zu den Abschlüssen
1. der allgemeinen Schulen und
2. im zieldifferenten Bildungsgang Lernen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28967/27#abs-2 (2) Für die Schülerinnen und Schüler im zieldifferenten Bildungsgang Lernen gelten Absatz 1 sowie die §§ 31 bis 37.