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Fn 10

§ 27 Förderschwerpunkt Sprache

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28967/27#abs-1 (1) Der Unterricht im Förderschwerpunkt Sprache führt zu den Abschlüssen

1. der allgemeinen Schulen und

2. im zieldifferenten Bildungsgang Lernen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28967/27#abs-2 (2) Für die Schülerinnen und Schüler im zieldifferenten Bildungsgang Lernen gelten Absatz 1 sowie die §§ 31 bis 37.

§ 26 § 28