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Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsgesetz- AAVG -Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 26. November 2002
(Artikel III des Gesetzes über den Verband zur Sanierung und Aufbereitung von Altlasten Nordrhein Westfalen und zur Änderung des Landesabfallgesetzes)
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil
Allgemeines
Rechtsform und Sitz
Zweiter Teil
Aufgaben, Maßnahmenplan,
Kostenträger und Geldleistungen
Aufgaben des Verbandes
Kostenträger, Geldleistungspflichten und Datenweitergabe
Maßnahmenplan
Auftragsübernahmen
Dritter Teil
Mitgliedschaft
Mitglieder des Verbandes
Vierter Teil
Innere Verfassung
Selbstverwaltung und Verbandsorgane
Satzung
Delegiertenversammlung
Amtszeit der Delegierten
Sitzungen der Delegiertenversammlung, Beschlussfassung
Aufgaben der Delegiertenversammlung
Zusammensetzung, Wahl und Amtszeit des Vorstandes
Aufgaben des Vorstandes
Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstandes
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer, Bestellung und Amtszeit
Vertretung des Verbandes
Fünfter Teil
Wirtschaftsführung und
Rechnungswesen, Beiträge
Wirtschaftsplan
Wirtschaftsführung, Kassen-, Rechnungs- und Prüfungswesen
Beiträge
Sechster Teil
Bekanntmachungen
Bekanntmachungen
Siebter Teil
Aufsicht
Aufsicht
Teilnahme an Sitzungen, Unterrichtung der Aufsichtsbehörde
Anordnungen und Aufhebung von Maßnahmen
Beauftragter der Aufsichtsbehörde
Genehmigung von Geschäften
Achter Teil
Auflösung des Verbandes,
Übergangsvorschriften
Auflösung des Verbandes, Übergangsvorschriften
In-Kraft-Treten, Berichtspflicht
Erster Teil
Allgemeines