§ 119 Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes
Stand: 16.01.2026
Die Vorschriften dieses Gesetzes sind auf Marken, die nach der Verordnung (EU) 2017/1001 angemeldet oder eingetragen worden sind, in den Fällen der Nummern 1 und 2 unmittelbar und in den Fällen der Nummern 3 bis 6 entsprechend wie folgt anzuwenden:
Wird zitiert von 285 Entscheidungen zu § 119 MarkenG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamburg, 24.11.2023 – 5 W 23/23Zitiert von 2
- BPatG, 18.12.2025 – 30 W (pat) 529/23
- BPatG, 20.01.2026 – 29 W (pat) 70/22Zitiert von 1
- BPatG, 07.08.2024 – 26 W (pat) 550/19(Markenbeschwerdesache – „ZARAPHORA (Wortmarke)“/„ZARA (Unionswortmarke)“ – Zulässigkeit der erstmaligen Geltendmachung des Löschungsgrundes im Beschwerdeverfahren – weit überdurchschnittliche Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke - unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft und Wertschätzung der Widerspruchsmarke durch die Markeninhaberin
- LG Nürnberg-Fürth, 21.03.2024 – 19 O 7323/22Zitiert von 2
- BPatG, 26.06.2023 – 26 W (pat) 24/18Markenbeschwerdeverfahren – „BLACK HORSE“ (Wort-/Bildmarke)/„POWER HORSE“ (international registrierte Wort-/Bildmarke) – Glaubhaftmachung der rechterhaltenden Benutzung der Widerspruchswaren „koffeinhaltige Erfrischungsgetränke“ – identische, überdurchschnittlich bzw. normal ähnliche Vergleichswaren – durchschnittliche Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke – komplexe MarkenähnlichkeitZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BPatG, 08.06.2026 – 26 W (pat) 558/23
- BPatG, 27.05.2026 – 25 W (pat) 47/24
- BPatG, 23.04.2026 – 26 W (pat) 16/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 119 MarkenG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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10.08.2021 Ausfertigung
§ 119 umnummeriert und neu gefasst durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I 3490)
BGBl. 2021 I S. 3490
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11.12.2018 Ausfertigung
§ 119 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2357)
BGBl. 2018 I S. 2357
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09.12.2004 Ausfertigung
§ 119 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I 3232 395)
BGBl. 2004 I S. 3232
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