Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 5 · BT-Drs. 19/25821 · S. 63

Zu Artikel 5 (Änderung des Markengesetzes – MarkenG)

Zu Artikel 5 (Änderung des Markengesetzes – MarkenG)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht Teil 6)
Die den Teil 6 betreffenden Änderungen des Inhaltsverzeichnisses tragen dem Umstand Rechnung, dass der An-
wendungsbereich des Madrider Markenabkommens (MMA) entfallen ist und sich der Schutz international re-
gistrierter Marken künftig nur noch nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen richtet (PMMA). Auf
die Begründung zu Artikel 5 Nummer 8 bis 10 wird verwiesen.

Zu Nummer 2 (§ 33 Absatz 3 MarkenG)
Durch die Neuregelung wird dem DPMA ermöglicht, künftig von der Veröffentlichung von Markenanmeldungen
abzusehen, wenn diese offensichtlich gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen. Die Ent-
scheidung, von einer Veröffentlichung abzusehen, hat für die Prüfung, ob die angemeldete Marke eingetragen
wird (§§ 37 Absatz 1, 8 Absatz 2 Nummer 5 MarkenG), keine präjudizierende Wirkung. Auf die Begründung zu
Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb wird entsprechend verwiesen.

Zu Nummer 3 (§ 47 Absatz 1 MarkenG)
Mit der Neufassung wird eine Angleichung an den Wortlaut des Artikels 52 der Verordnung (EU) 2017/1001 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.06.2017 (Unionsmarkenverordnung) erreicht. Damit wird klar-
gestellt, dass es sich bei der zehnjährigen Schutzfrist im Gleichlauf mit der europäischen Regelung um eine Er-
eignisfrist handelt. Demnach läuft die Schutzfrist nach zehn Jahren mit dem Tag ab, der dem Anmeldetag ent-
spricht (Anmeldetag: 14. Januar 2019 – Ende der Schutzdauer: 14. Januar 2029).

Zu Nummer 4 (§ 55 Absatz 3 Satz 3 MarkenG)
Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur.

Zu Nummer 5 (§ 60 Absatz 1 Satz 2 MarkenG)
Mit der Ergänzung in Satz 2 wird auch in Verfahren vor dem DPMA in Markenangelegenheiten die Anhörung
und Vern

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.160 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/25821 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/25821, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 227.732–234.892 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 61a6419318e2d116….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP