Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/2898 · S. 61
Zu Artikel 1 (Änderung des Markengesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Markengesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) In den Überschriften des Inhaltsverzeichnisses wird die amtliche Bezeichnung des DPMA übernommen. Darüber hinaus werden terminologische und redaktionelle Angleichungen vorgenommen, um eine einheitliche Bezeich- nung auf nationaler und europäischer Ebene sicherzustellen; Gemeinschaftsmarken werden nunmehr einheitlich als Unionsmarken bezeichnet. Darüber hinaus wird in den Überschriften des Verzeichnisses eine sprachliche Gleichstellung von Frauen und Männern realisiert (vgl. § 68). In § 14a wird ein Verbotstatbestand in Bezug auf Waren unter zollamtlicher Überwachung eingefügt. Einige Änderungen im Inhaltsverzeichnis werden durch die Einführung des amtlichen Verfalls- und Nichtigkeitsverfahrens notwendig. In Teil 3 Abschnitt 3 wird das Ver- falls- und Nichtigkeitsverfahren in die Überschrift aufgenommen. § 53 ist die zentrale Norm zum amtlichen Ver- fahren; in § 54 MarkenG-E findet sich eine Regelung zum Beitritt. In § 65a wird eine Regelung für die Verwal- tungszusammenarbeit der nationalen Markenämter und des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum eingefügt. In den §§ 102 und 104 wird die Satzung für Kollektivmarken einheitlich als „Kollektivmarkensatzung“ bezeichnet, um diese von den Gewährleistungsmarkensatzungen abzuheben. Nach § 106 wird ein neuer Teil 5 eingefügt (§§ 106a bis 106h), der Regelungen zu Gewährleistungsmarken vorsieht. Zu Nummer 2 (§ 3 des Markengesetzes in der Entwurfsfassung – MarkenG-E) Zu Buchstabe a In § 3 Absatz 1 MarkenG-E wird das Wort „Hörzeichen“ durch das Wort „Klänge“ ersetzt. Nach Maßgabe des Artikels 3 der Richtlinie können Marken Zeichen aller Art sein, insbesondere Wörter, einschließlich Personenna- men, oder Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Farben,
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 155.660 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/2898, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 198.304–353.964 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 7d0c868ab6eb6161….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP