Gesetze / ZKG · BGBl I 2016, 720; 2018, 668
Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
53 Normen · ausgefertigt 11.04.2016 · 49 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 15.04.2026 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Allgemeines Benachteiligungsverbot
- § 4Abweichende Vereinbarungen
- Abschnitt 2 · Informationspflichten sowie Vergleichbarkeit der Entgelte für Zahlungskonten
- Unterabschnitt 1 · Informationspflichten
- § 5Vorvertragliche Entgeltinformation
- § 6Inhalt der Entgeltinformation zu den maßgeblichen Zahlungskontendiensten
- § 7Inhalt der Entgeltinformation bei Paketen von Diensten oder von weiteren Produkten
- § 8Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie, Währungsangaben und Sprache der Entgeltinformation
- § 9Form und Gestaltung der Entgeltinformation
- § 10Entgeltaufstellung während und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses
- § 11Inhalt der Entgeltaufstellung
- § 12Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie, Währungsangaben und Sprache der Entgeltaufstellung
- § 13Form und Gestaltung der Entgeltaufstellung
- § 14Allgemeine Informationspflichten der Zahlungsdienstleister
- § 15Allgemeine Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie
- Unterabschnitt 2 · Vergleichswebsites
- § 16Betrieb einer Vergleichswebsite für Zahlungskonten durch die Bundesanstalt
- § 17Anforderungen an die Vergleichswebsite für Zahlungskonten, Meldepflicht für Zahlungsdienstleister
- § 18Weitere Anforderungen an die Vergleichswebsite
- § 19Verordnungsermächtigung; Verwaltungsvorschriften
- Abschnitt 3 · Kontenwechselhilfe
- Unterabschnitt 1 · Anspruch auf Kontenwechselhilfe
- § 20Verpflichtung zur Gewährung von Kontenwechselhilfe
- § 21Ermächtigung des Kontoinhabers
- Unterabschnitt 2 · Pflichten der beteiligten Zahlungsdienstleister
- § 22Einleitung des Kontenwechsels über den empfangenden Zahlungsdienstleister
- § 23Pflichten des übertragenden Zahlungsdienstleisters
- § 24Abschluss des Kontenwechsels durch den empfangenden Zahlungsdienstleister
- § 25Haftung bei Pflichtverletzungen
- Unterabschnitt 3 · Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen
- § 26Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen
- Abschnitt 4 · Grenzüberschreitende Kontoeröffnung
- § 27Verpflichtung des Zahlungsdienstleisters zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung
- § 28Aufforderung durch den Verbraucher
- § 29Handlungen des Zahlungsdienstleisters zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung
- Abschnitt 5 · Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
- Unterabschnitt 1 · Anwendungsbereich
- § 30Anwendungsbereich
- Unterabschnitt 2 · Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
- § 31Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags
- § 32Benachteiligungsfreies Leistungsangebot und Koppelungsverbot
- § 33Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags
- § 34Ablehnung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags
- § 35Ablehnung wegen eines bereits vorhandenen Zahlungskontos
- § 36Ablehnung wegen strafbaren Verhaltens oder wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot
- § 37Ablehnung bei früherer Kündigung wegen Zahlungsverzugs
- Unterabschnitt 3 · Basiskontovertrag
- § 38Pflicht des kontoführenden Instituts zur Führung eines Basiskontos und zur Erbringung von Diensten in Bezug auf dieses Konto
- § 39Vereinbarung weiterer Dienstleistungen
- § 40Benachteiligungsverbot bei der Führung eines Basiskontos
- § 41Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen
- § 42Kündigung durch das kontoführende Institut
- § 43Kündigungserklärung des kontoführenden Instituts
- § 44Ordentliche Kündigung durch den Kontoinhaber
- § 45Unterstützungsleistungen zu Basiskonten
- Abschnitt 6 · Organisationspflichten der Zahlungsdienstleister; zuständige Behörde; Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz
- § 46Organisationspflichten der Zahlungsdienstleister; zuständige Behörde; Aufsicht
- § 47Öffentliche Informationen der Bundesanstalt
- § 48Verwaltungsverfahren
- § 49Anordnung bei unrechtmäßiger Ablehnung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags, Untätigkeit und Fristversäumnis
- § 50Klage gegen die Bundesanstalt; Verordnungsermächtigung
- § 51Klage gegen den Verpflichteten
- § 52Mitteilung an die Bundesanstalt in Zivilverfahren
- Abschnitt 7 · Sanktionen
- § 53Bußgeldvorschriften
- Anlage 1(zu § 21 Absatz 3) Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe
- Anlage 2(zu § 27 Absatz 2) Aufforderung durch den Kontoinhaber zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung
- Anlage 3(zu § 33 Absatz 2) Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags
- Anlage 4(zu § 34 Absatz 4 Satz 3) Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags
Änderungsverlauf
- 15.04.2026 — 3 Normen geändert · §§ 17, 19, 53 neueste Änderung
- 16.12.2023 — 8 Normen geändert · §§ 2, 16, 17, 18 und 4 weitere
- 29.12.2020 — 2 Normen geändert · §§ 36, 43
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.