Gesetze / Zahlungskontengesetz
ZKG§ 10 Entgeltaufstellung während und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- BGH, 24.09.2024 – XI ZR 111/23Zahlungsdiensterahmenvertrag über ein Bankkonto: Ansprüche des Zahlungsdienstnutzers/Verbrauchers auf vorvertragliche Entgeltinformationen, auf Überlassung von Entgeltaufstellungen und sonstige Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung; Wirksamkeit einer isolierten Forderungsabtretung der Auskunftsansprüche an ein InkassounternehmenZitiert von 1
- LG Bonn, 09.05.2023 – 5 S 75/22Zitiert von 1
- AG Mitte, 12.01.2023 – 25 C 274/21Zitiert von 1
- AG Frankfurt am Main, 14.11.2022 – 29 C 1644/22 (85)
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Ein Zahlungsdienstleister hat einem Verbraucher bei einem Zahlungsdiensterahmenvertrag über die Führung eines Zahlungskontos eine Information über sämtliche Entgelte, die für mit dem Zahlungskonto verbundene Dienste angefallen sind, sowie gegebenenfalls über den Sollzinssatz bei Überziehungen und den Zinssatz für Einlagen für dieses Zahlungskonto (Entgeltaufstellung) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Eine Entgeltaufstellung ist dem Verbraucher während des Vertragsverhältnisses mindestens jährlich sowie bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung zu stellen.