Gesetze / Zahlungskontengesetz
ZKG§ 25 Haftung bei Pflichtverletzungen
Stand: 10.06.2019
Der empfangende und der übertragende Zahlungsdienstleister haften dem Verbraucher für Schäden aus einer Verletzung ihrer Pflichten nach diesem und dem vorangegangenen Unterabschnitt als Gesamtschuldner nach den allgemeinen Vorschriften.