Gesetze / Zahlungskontengesetz
ZKG§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Dieses Gesetz gilt, soweit hierin nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, für alle Verbraucher sowie für Zahlungsdienstleister, die auf dem Markt Zahlungskonten für Verbraucher anbieten.
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