Gesetze / Zahlungskontengesetz

ZKG

§ 1 Anwendungsbereich

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Dieses Gesetz gilt, soweit hierin nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, für alle Verbraucher sowie für Zahlungsdienstleister, die auf dem Markt Zahlungskonten für Verbraucher anbieten.

§ 2