Gesetze / Zahlungskontengesetz
ZKG§ 8 Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie, Währungsangaben und Sprache der Entgeltinformation
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZKG/8#abs-1 (1) Für die Bezeichnung der in der Entgeltinformation genannten maßgeblichen Zahlungskontendienste ist die standardisierte Zahlungskontenterminologie zu verwenden. Andere Bezeichnungen dürfen in der Entgeltinformation nur zusätzlich zur standardisierten Zahlungskontenterminologie und als untergeordnete Bezeichnungen für die jeweiligen Dienste verwendet werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZKG/8#abs-2 (2) Entgelte sind in der Währung des Zahlungskontos oder in der Währung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union anzugeben, auf die sich Verbraucher und Zahlungsdienstleister geeinigt haben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZKG/8#abs-3 (3) Die Entgeltinformation muss in deutscher Sprache abgefasst sein, wenn Verbraucher und Zahlungsdienstleister nichts anderes vereinbart haben.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 8 ZKG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Stuttgart, 12.02.2025 – 9 UKl 7/24
- OLG Stuttgart, 10.07.2024 – 9 UKl 2/24Zitiert von 8
- BGH, 07.07.2026 – XI ZR 129/24Einordnung und Auslegung von AGB-Entgeltklauseln in vorvertraglichen Entgeltinformationen nach dem ZahlungskontengesetzZitiert von 7
- BGH, 07.07.2026 – XI ZR 143/24Bankrecht: Kein Anspruch auf Vertragsstrafe wegen angeblichen Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung durch Entgeltklauseln in einer Entgeltinformation Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Karlsruhe, 11.02.2025 – 17 UKl 1/24
- LG Stuttgart, 13.01.2025 – 53 O 161/24
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 21.11.2024 – 20 UKl 5/24
- OLG Naumburg, 02.10.2024 – 5 U 54/24Zitiert von 3
- LG München II, 28.09.2021 – 33 O 15655/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 ZKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.