Gesetze / SeeSchStrO · BGBl I 1971, 641

Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung

54 Normen · ausgefertigt 03.05.1971 · 19 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.10.2024 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. Erster Abschnitt · Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1Geltungsbereich
  4. § 2Begriffsbestimmungen
  5. § 3Grundregeln für das Verhalten im Verkehr
  6. § 4Verantwortlichkeit
  7. § 5Schiffahrtszeichen
  8. § 6Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
  9. § 7Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes
  10. Zweiter Abschnitt · Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
  11. § 8Allgemeines
  12. § 9Verwendung von Positionslaternen und Schallsignalanlagen
  13. § 10Kleine Fahrzeuge
  14. § 11Schallsignale der Binnenschiffe
  15. (XXXX) §§ 12 bis 18(weggefallen)
  16. Dritter Abschnitt · Schallsignale der Fahrzeuge
  17. (XXXX) §§ 19 und 20(weggefallen)
  18. Vierter Abschnitt · Fahrregeln
  19. § 21Grundsätze
  20. § 22Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot
  21. § 23Überholen
  22. § 24Begegnen
  23. § 25Vorfahrt der Schiffahrt im Fahrwasser
  24. § 26Fahrgeschwindigkeit
  25. § 27Schleppen und Schieben
  26. § 28Durchfahren von Brücken und Sperrwerken
  27. § 29Einlaufen in Schleusen und Auslaufen
  28. § 30Fahrbeschränkungen und Fahrverbote
  29. § 31Wasserskilaufen, Schleppen von Wassersportanhängen, Wasser- motorradfahren, Kite- und Segelsurfen
  30. Fünfter Abschnitt · Ruhender Verkehr
  31. § 32Ankern
  32. § 33Anlegen und Festmachen
  33. § 34Umschlag
  34. § 35Ankern, Anlegen, Festmachen und Vorbeifahren von und an Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern
  35. § 36Umschlag bestimmter gefährlicher Güter
  36. Sechster Abschnitt · Sonstige Vorschriften
  37. § 37Verhalten bei Schiffsunfällen und bei Verlust von Gegenständen
  38. § 38Ausübung der Fischerei und der Jagd
  39. § 39Fahrpläne für Fahrgastschiffe und Fähren
  40. § 40Mitführen von Unterlagen
  41. Siebenter Abschnitt · Ergänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal
  42. § 41Geltungsbereich
  43. § 42Zulassung
  44. § 43An- und Abmeldung
  45. § 44
  46. § 45Verkehr in den Zufahrten
  47. § 46Vorfahrt beim Einlaufen in die Schleusen und beim Auslaufen
  48. § 47Verbot des Einlaufens in die Schleusen und des Auslaufens
  49. § 48Fahrabstand
  50. § 49Verhalten vor und in den Weichengebieten
  51. § 50Fahrregeln für Freifahrer und Schub- und Schleppverbände
  52. § 51Fahrregeln für Sportfahrzeuge
  53. § 52
  54. § 53Fahrregeln und Festmachen auf dem Gieselaukanal
  55. § 54
  56. Achter Abschnitt · Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
  57. § 55Schifffahrtspolizei
  58. § 55aVerkehrszentralen
  59. § 56Schiffahrtspolizeiliche Verfügungen
  60. § 57Schiffahrtspolizeiliche Genehmigungen
  61. § 58Schiffahrtspolizeiliche Meldungen
  62. § 59Befreiung
  63. § 60Ermächtigung zum Erlaß von schiffahrtspolizeilichen Bekanntmachungen und Rechtsverordnungen
  64. Neunter Abschnitt · Bußgeld- und Schlußvorschriften
  65. § 61Ordnungswidrigkeiten
  66. § 62
  67. Anlage ISchiffahrtszeichen
  68. Anlage IISichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
  69. Anlage IIIDarstellung des Geltungsbereichs der Schiffahrtsstraßen-Ordnung (zu § 1 Abs. 5)
  70. Anlage IVListe der berauschenden Mittel und Substanzen
  71. Anhang EVAuszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet D Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1108)

Änderungsverlauf

  1. 01.10.2024 — 2 Normen geändert · §§ 3, 61 neueste Änderung
  2. 25.06.2023 — 4 Normen geändert · §§ 3, 43, 51, 61

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.