Gesetze / Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung
SeeSchStrO§ 55a Verkehrszentralen
Stand: 10.06.2019
Die Verkehrszentralen sind im Rahmen der entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Reviers eingerichteten maritimen Verkehrssicherung für folgende Maßnahmen zuständig:
1.
Verkehrsinformationen,
2.
Verkehrsunterstützungen,
3.
Verkehrsregelungen und
4.
Verkehrslenkung auf dem Nord-Ostsee-Kanal.