Gesetze / Patentanwaltsordnung
PAO§ 3 Recht zur Beratung und Vertretung
Stand: 16.01.2026
Wird zitiert von 25
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 14.01.2014 – 1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12Unvereinbarkeit der Verwehrung der gleichzeitigen Zulassung einer GmbH als Rechts- und Patentanwaltsgesellschaft (§§ 59e Abs. 2 Satz 1, 59f Abs. 1 BRAO) mit Art. 12 Abs. 1 GGZitiert von 31
- BGH, 25.10.2004 – PatAnwZ 1/03
- OLG Hamm, 03.03.2015 – 4 U 54/14
- OLG Köln, 15.03.2004 – 17 W 354/03
- BVerfG, 29.10.1997 – 1 BvR 780/87Berufsmäßige Überwachung der Fälligkeit und Einzahlung von Patentgebühren durch nicht als Patent- oder Rechtsanwälte zugelassene PersonenZitiert von 25
- BGH, 14.04.2020 – X ZB 2/18Kostenerstattung für EPA-Vertreter in Patentstreitsache - EPA-VertreterZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OLG Saarbrücken, 05.01.2023 – 4 W 17/22Zitiert von 1
- BPatG, 19.12.2022 – 1 W (pat) 30/22Patentbeschwerdesache – Patentregisterumschreibung – Umschreibungsanordnung – Zur Frage der Erforderlichkeit der Prüfung der materiell-rechtlichen Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts auf welchem der Umschreibungsantrag beruht
- BGH, 13.10.2022 – I ZB 66/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 PAO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/3#abs-1 (1) Der Patentanwalt leistet nach Maßgabe dieses Gesetzes unabhängige Beratung und Vertretung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/3#abs-2 (2) Der Patentanwalt hat die berufliche Aufgabe,
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/3#abs-3 (3) Der Patentanwalt ist ferner befugt, in Angelegenheiten, für die eine Frage von Bedeutung ist, die ein gewerbliches Schutzrecht, ein Datenverarbeitungsprogramm, eine nicht geschützte Erfindung oder eine sonstige die Technik bereichernde Leistung oder eine nicht geschützte, den Pflanzenbau bereichernde Leistung auf dem Gebiet der Pflanzenzüchtung betrifft oder für die eine mit einer solchen Frage zusammenhängende Rechtsfrage von Bedeutung ist,
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/3#abs-4 (4) Jede Person hat das Recht, sich von einem Patentanwalt ihrer Wahl nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften beraten und vertreten zu lassen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/3#abs-5 (5) Das Recht der Rechtsanwälte zur Beratung und Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung) bleibt unberührt.