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Artikel 2 · BT-Drs. 11/3253 · S. 28
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2 Änderung der Patentanwaltsordnung Die Änderungen der Patentanwaltsordnung sind zu- meist die Übertragung der zu Artikel 1 begründeten Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung ent- sprechend dem Grundsatz, daß sich das Berufsrecht der Patentanwälte eng an das der Rechtsanwälte an- lehnen soll (vgl. Schriftlicher Bericht des Rechtsaus- schusses des Deutschen Bundestages zu dem Entwurf einer Patentanwaltsordnung, Deutscher Bundestag, V. Wahlperiode, Drucksache V/675 S. 1). Daher wer- den im folgenden die Änderungen der Patentanwalts- ordnung nur dort näher begründet, wo sich Besonder- heiten ergeben, im übrigen wird auf die Begründung zu Artikel 1 Bezug genommen. Zu Nummern 1 (§ 3) und 2 (§ 4) Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum unterliegen die Datenverarbeitungs- programme dem Urheberrechtsschutz. Das Urheber- recht gehört entsprechend der gesetzlichen Definition in § 3 Abs. 2 Nr. 1 PatAnwO nicht zu den „ gewerbli- chen Schutzrechten" , die dem Patentanwalt zur be- ruflichen Betätigung zugänglich sind. Nicht zu ver- kennen ist jedoch, daß Beratung und Vertretung hin- sichtlich des Schutzes von Datenverarbeitungspro- grammen in sehr hohem Maße ein technisches Ver- ständnis in bezug auf die Datenverarbeitungsanlage voraussetzen, wie es wegen seiner beruflichen Ausbil- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode Drucksache 11/3253 dung gerade von dem Patentanwalt zu erwarten ist. Deshalb wird für diesen besonderen, deutlich abge- grenzten Bereich des Urheberrechts die Befugnis des Patentanwalts vorgesehen, in Angelegenheiten, für die eine Frage von Bedeutung ist, die ein Datenverar- beitungsprogramm betrifft, andere zu beraten oder Dritten gegenüber zu vertreten (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 PatAnwO). Auch soll in Rechtsstreitigkeiten, soweit für die
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.749 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 11/3253, 11. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 120.326–130.075 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 785ad77cca87b546….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP