Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 2 · BT-Drs. 11/3253 · S. 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2
Änderung der Patentanwaltsordnung
Die Änderungen der Patentanwaltsordnung sind zu-
meist die Übertragung der zu Artikel 1 begründeten
Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung ent-
sprechend dem Grundsatz, daß sich das Berufsrecht
der Patentanwälte eng an das der Rechtsanwälte an-
lehnen soll (vgl. Schriftlicher Bericht des Rechtsaus-
schusses des Deutschen Bundestages zu dem Entwurf
einer Patentanwaltsordnung, Deutscher Bundestag,
V. Wahlperiode, Drucksache V/675 S. 1). Daher wer-
den im folgenden die Änderungen der Patentanwalts-
ordnung nur dort näher begründet, wo sich Besonder-
heiten ergeben, im übrigen wird auf die Begründung
zu Artikel 1 Bezug genommen.
Zu Nummern 1 (§ 3) und 2 (§ 4)
Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung
und Schrifttum unterliegen die Datenverarbeitungs-
programme dem Urheberrechtsschutz. Das Urheber-
recht gehört entsprechend der gesetzlichen Definition
in § 3 Abs. 2 Nr. 1 PatAnwO nicht zu den „ gewerbli-
chen Schutzrechten" , die dem Patentanwalt zur be-
ruflichen Betätigung zugänglich sind. Nicht zu ver-
kennen ist jedoch, daß Beratung und Vertretung hin-
sichtlich des Schutzes von Datenverarbeitungspro-
grammen in sehr hohem Maße ein technisches Ver-
ständnis in bezug auf die Datenverarbeitungsanlage
voraussetzen, wie es wegen seiner beruflichen Ausbil-
Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode Drucksache 11/3253
dung gerade von dem Patentanwalt zu erwarten ist.
Deshalb wird für diesen besonderen, deutlich abge-
grenzten Bereich des Urheberrechts die Befugnis des
Patentanwalts vorgesehen, in Angelegenheiten, für
die eine Frage von Bedeutung ist, die ein Datenverar-
beitungsprogramm betrifft, andere zu beraten oder
Dritten gegenüber zu vertreten (§ 3 Abs. 3 Nr. 1
PatAnwO). Auch soll in Rechtsstreitigkeiten, soweit
für die 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.749 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 11/3253 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 11/3253, 11. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 120.326–130.075 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 785ad77cca87b546….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP