Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 17/13428 · S. 36
Zu Artikel 5 (Folgeänderungen)
Zu Artikel 5 (Folgeänderungen) Die Folgeänderungen beinhalten zum größten Teil nur re- daktionelle Anpassungen der Gesetze und Verordnungen des Bundes durch Verwendung der Begriffe „Design“ und „eingetragenes Design“. Im Bereich der Landesgesetzge- bung sind in 42 Fällen weitere redaktionelle Anpassungen erforderlich. Diese obliegen dem jeweiligen Landesgesetz- geber. Die Anpassung der Geschmacksmusterverordnung und der Wahrnehmungsverordnung obliegt dem DPMA auf- grund Verordnungsermächtigung. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 37 – Drucksache 17/13428 Im Einzelnen sind folgende Folgeänderungen neben den re- daktionellen Änderungen hervorzuheben: Zu Absatz 9 Nummer 3 (§ 6 DPMA-Verordnung) Um das Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA zu regeln, erfolgt in § 23 DesignG die Einführung der Designabteilun- gen. Diese sind für die Entscheidung über die Nichtigkeits- verfahren zuständig. In § 6 DPMA-Verordnung (DPMAV) wird nunmehr entsprechend den Regelungen zu den Verfah- ren in Patent-, Gebrauchsmuster-, Topografie- und Marken- sachen die weitere Verfahrensregelung aufgenommen. Der Präsident oder die Präsidentin wird beauftragt, im Rah- men der Geschäftsverteilung die Aufgaben von Designstel- len und Designabteilungen weiter zu konkretisieren. Die Designabteilungen erhalten jeweils einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Das Verfahren wird vom Vorsitzenden geleitet. Durch Beschluss der Mitglieder der Designabteilung können Angelegenheiten der Design- abteilung auf den Vorsitzenden oder auf einzelne Mitglieder übertragen werden. Die Entscheidung über den Antrag auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit erfolgt stets durch sämtliche Mitglieder der Designabteilung. Diese An- gelegenheit kann nicht übertragen werden. Die Entschei- dung erfolgt durc
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.555 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/13428, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 158.478–163.033 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.28) +D1D2D3 · Prüfwert 7b368c183c0e2033….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP