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Artikel 5 · BT-Drs. 17/13428 · S. 36

Zu Artikel 5 (Folgeänderungen)

Zu Artikel 5 (Folgeänderungen)
Die Folgeänderungen beinhalten zum größten Teil nur re-
daktionelle Anpassungen der Gesetze und Verordnungen
des Bundes durch Verwendung der Begriffe „Design“ und
„eingetragenes Design“. Im Bereich der Landesgesetzge-
bung sind in 42 Fällen weitere redaktionelle Anpassungen
erforderlich. Diese obliegen dem jeweiligen Landesgesetz-
geber. Die Anpassung der Geschmacksmusterverordnung
und der Wahrnehmungsverordnung obliegt dem DPMA auf-
grund Verordnungsermächtigung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 37 – Drucksache 17/13428
Im Einzelnen sind folgende Folgeänderungen neben den re-
daktionellen Änderungen hervorzuheben:
Zu Absatz 9 Nummer 3 (§ 6 DPMA-Verordnung)
Um das Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA zu regeln,
erfolgt in § 23 DesignG die Einführung der Designabteilun-
gen. Diese sind für die Entscheidung über die Nichtigkeits-
verfahren zuständig. In § 6 DPMA-Verordnung (DPMAV)
wird nunmehr entsprechend den Regelungen zu den Verfah-
ren in Patent-, Gebrauchsmuster-, Topografie- und Marken-
sachen die weitere Verfahrensregelung aufgenommen.
Der Präsident oder die Präsidentin wird beauftragt, im Rah-
men der Geschäftsverteilung die Aufgaben von Designstel-
len und Designabteilungen weiter zu konkretisieren. Die
Designabteilungen erhalten jeweils einen Vorsitzenden und
einen stellvertretenden Vorsitzenden. Das Verfahren wird
vom Vorsitzenden geleitet. Durch Beschluss der Mitglieder
der Designabteilung können Angelegenheiten der Design-
abteilung auf den Vorsitzenden oder auf einzelne Mitglieder
übertragen werden. Die Entscheidung über den Antrag auf
Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit erfolgt stets
durch sämtliche Mitglieder der Designabteilung. Diese An-
gelegenheit kann nicht übertragen werden. Die Entschei-
dung erfolgt durc

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.555 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/13428, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 158.478–163.033 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.28) +D1D2D3 · Prüfwert 7b368c183c0e2033….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP