Gesetze / Patentanwaltsordnung
PAO§ 2 Beruf des Patentanwalts
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 14.01.2014 – 1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12Unvereinbarkeit der Verwehrung der gleichzeitigen Zulassung einer GmbH als Rechts- und Patentanwaltsgesellschaft (§§ 59e Abs. 2 Satz 1, 59f Abs. 1 BRAO) mit Art. 12 Abs. 1 GGZitiert von 31
- BGH, 18.11.2021 – RiZ 5/20Patentanwaltsausbildung: Heranziehung eines Richters zu einer Nebentätigkeit und Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht
- BGH, 18.11.2021 – RiZ 6/20
- OLG Zweibrücken, 30.08.2012 – 3 W 99/12Zitiert von 2
- LG Düsseldorf, 30.11.2006 – 4b O 546/05
- LG Düsseldorf, 30.11.2006 – 4b O 346/05
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 PAO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/2#abs-1 (1) Der Patentanwalt übt einen freien Beruf aus.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/2#abs-2 (2) Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe.