Gesetze / NotSanG · BGBl I 2013, 1348
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters
34 Normen · ausgefertigt 22.05.2013 · 43 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 27.07.2023 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- § 1 Führen der Berufsbezeichnung
- § 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
- § 2a Eigenverantwortliche Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
- § 3 Unterrichtungspflichten
- § 3a Vorwarnmechanismus
- Abschnitt 2 · Ausbildung
- § 4 Ausbildungsziel
- § 5 Dauer und Struktur der Ausbildung
- § 6 Staatliche Anerkennung von Schulen; Genehmigung von Lehrrettungswachen
- § 7 Ausbildung an der Hochschule im Rahmen von Modellvorhaben
- § 8 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
- § 9 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
- § 10 Anrechnung von Fehlzeiten
- § 11 Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 3 · Ausbildungsverhältnis
- § 12 Ausbildungsvertrag
- § 13 Pflichten des Ausbildungsträgers
- § 14 Pflichten der Schülerin oder des Schülers
- § 15 Ausbildungsvergütung
- § 16 Probezeit
- § 17 Ende des Ausbildungsverhältnisses
- § 18 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
- § 19 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
- § 20 Nichtigkeit von Vereinbarungen
- § 21 Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitts
- Abschnitt 4 · Erbringen von Dienstleistungen
- § 22 Dienstleistungserbringende Personen
- § 23 Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde
- § 24 Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde
- § 25 Bescheinigungen der zuständigen Behörde
- § 26 Verwaltungszusammenarbeit, Unterrichtungspflichten
- Abschnitt 5 · Zuständigkeiten
- § 27 Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden
- Abschnitt 6 · Bußgeldvorschriften
- § 28 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 7 · Anwendungs- und Übergangsvorschriften
- § 29 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
- § 30 Weiterführen der alten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- § 31 Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen
- § 32 Übergangsvorschriften
Änderungsverlauf
- 27.07.2023 — 2 Normen geändert · §§ 2a, 4 neueste Änderung
- 01.08.2022 — 1 Norm geändert · § 12
- 05.03.2021 — 3 Normen geändert · §§ 2a, 22, 23
- 05.03.2020 — 2 Normen geändert · §§ 11, 32
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.