Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LBG NRW · GV. NRW. 2016 S. 310
Gesetz über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen
144 Normen · Ausgangsfassung vom 14.06.2016 · 336 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Beamtenverhältnis
- § 3 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
- § 4 Beamtenverhältnis auf Zeit
- § 5 Begriff und Gliederung der Laufbahnen
- § 6 Zugangsvoraussetzungen zu den Laufbahnen
- § 7 Anforderungen an den Vorbereitungsdienst
- § 8 Erwerb der fachlichen Voraussetzung bei Laufbahnen besonderer Fachrichtung
- § 9 Laufbahnverordnung
- § 10 Sicherung der Mobilität
- § 11 Anerkennung der Laufbahnbefähigung auf Grund der Richtlinie 2005/36/EG undauf Grund in Drittstaaten erworbener Berufsqualifikation
- § 12 Andere Bewerberinnen oder andere Bewerber
- § 13 Probezeit
- § 14 Einstellung
- § 15 Voraussetzung der Ernennung auf Lebenszeit
- § 16 Zuständigkeit und Wirkung der Ernennung
- § 17 Verfahren und Rechtsfolgen bei nichtiger oder rücknehmbarer Ernennung
- § 18 Mitgliedschaft im Parlament
- § 19 Beförderung
- § 20 Nachteilsausgleich
- § 21 Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe
- § 22 Laufbahnwechsel
- § 23 Aufstieg
- Abschnitt 3 Wechsel innerhalb des Landes
- § 24 Abordnung
- § 25 Versetzung
- § 26 Umbildung, Auflösung und Verschmelzung von Behörden
- Abschnitt 4 Beendigung des Beamtenverhältnisses
- § 27 Entlassung
- § 28 Entlassungsverfahren
- § 29 Verlust der Beamtenrechte und Wiederaufnahmeverfahren
- § 30 Gnadenerweis
- § 31 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
- § 32 Hinausschieben des Ruhestandeintritts
- § 33 Dienstunfähigkeit, Antragsruhestand
- § 34 Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
- § 35 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
- § 36 Zuständigkeit, Beginn des Ruhestands
- § 37 Einstweiliger Ruhestand
- § 38 Beginn des einstweiligen Ruhestands
- § 39 Wiederverwendung aus dem einstweiligen Ruhestand
- § 40 Einstweiliger Ruhestand bei organisatorischen Veränderungen
- § 41 Voraussetzung für Eintritt und Versetzung in den Ruhestand
- Abschnitt 5 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
- § 42 Fortbildung und Personalentwicklung
- § 43 Unterrichtung der Öffentlichkeit
- § 44 Aufenthalt in der Nähe des Dienstortes
- § 45 Dienstkleidung
- § 46 Diensteid
- § 47 Befreiung von Amtshandlungen
- § 48 Pflicht zur Nebentätigkeit
- § 49 Genehmigungspflichtige Nebentätigkeit
- § 50 Nebentätigkeit bei Freistellung vom Dienst
- § 51 Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit
- § 52 Ausübung der Nebentätigkeit, Verfahren, Tätigkeit von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten und früheren Beamtinnen und Beamten mitVersorgungsbezügen
- § 53 Meldung von Nebeneinnahmen
- § 54 Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn
- § 55 Ersatzpflicht des Dienstherrn
- § 56 Beendigung von mit dem Amt verbundener Nebentätigkeit
- § 57 Regelung der Nebentätigkeit
- § 58 Dienstaufgabe als Nebentätigkeit
- § 59 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
- § 60 Arbeitszeit, alternierende mobile Arbeit
- § 61 Mehrarbeit
- § 62 Fernbleiben vom Dienst
- § 63 Voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung
- § 64 Teilzeitbeschäftigung und Urlaub aus familiären Gründen
- § 65 Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell
- § 66 Altersteilzeit
- § 67 Familienpflegezeit, Pflegezeit
- § 68 Informationspflicht
- § 69 Benachteiligungsverbot
- § 70 Urlaub aus arbeitsmarktpolitischen Gründen
- § 71 Erholungsurlaub
- § 72 Urlaub aus anderen Anlässen, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
- § 73 Folgen aus der Übernahme oder Ausübung eines Mandats
- § 74 Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitsschutz
- § 75 Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen
- § 76 Behördliches Gesundheitsmanagement
- § 77 Führung der Amtsbezeichnung
- § 78 Zusatz zur Amtsbezeichnung
- § 79 Leistungen des Dienstherrn
- § 80 Pflicht zum Schadensersatz
- § 81 Übergang eines Schadensersatzanspruchs auf den Dienstherrn
- § 82 Ersatz von Sachschäden
- § 82a Zahlung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen
- § 83 Personalakten - allgemein
- § 84 Beihilfeakten
- § 85 Anhörung
- § 86 Auskunftsrecht
- § 87 Übermittlung an Behörden und Auskunft an nicht betroffene Personen
- § 88 Entfernung von Personalaktendaten
- § 89 Verarbeitung und Übermittlung von Personalaktendaten
- § 90 Aufbewahrung
- § 91 Übertragung von Aufgaben der Personalverwaltung
- § 91a Verarbeitung von Personalakten im Auftrag
- § 92 Dienstliche Beurteilung, Dienstzeugnis
- § 92a Kriterien für Auswahlentscheidungen, weitere Auswahlinstrumente
- § 93 Beteiligung der Spitzenorganisationen
- § 94 Errichtung Landespersonalausschuss
- § 95 Zusammensetzung
- § 96 Unabhängigkeit, Ausscheiden der Mitglieder
- § 97 Aufgaben
- § 98 Geschäftsordnung
- § 99 Verfahren
- § 100 Verhandlungsleitung, Geschäftsstelle
- § 101 Beweiserhebung, Amtshilfe
- § 102 Beschlüsse
- Abschnitt 6 Rechtsweg
- § 103 Verwaltungsrechtsweg, Vorverfahren, Beschwerden
- § 104 Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
- § 105 Zustellung
- Abschnitt 7 Besondere Beamtengruppen
- § 106 Beamtinnen und Beamte des Landtags
- § 106a Beamtinnen und Beamte des Verfassungsgerichtshofs
- § 107 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
- § 108 Beamtinnen und Beamte des Landesrechnungshofs
- § 109 Polizeivollzugsdienst
- § 110 Laufbahn, Arbeitszeit
- § 111 Gemeinschaftsunterkunft, Verpflegung
- § 112 Dienstkleidung, Freie Heilfürsorge
- § 113 Untersagen des Tragens der Dienstkleidung
- § 114 Eintritt in den Ruhestand
- § 115 Dienstunfähigkeit
- § 116 Feuerwehrtechnischer Dienst
- § 117 Allgemeiner Vollzugsdienst und Werkdienst bei den Justizvollzugsanstalten, Vollzugsdienst in Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen und Technischer Aufsichtsdienst in untertägigen Bergwerksbetrieben
- § 118 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte
- § 119 Übrige kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte
- § 119a Übernahme eines kommunalen Wahlamtes durch Beamtinnen und Beamte
- § 120 Wissenschaftliches und künstlerisches Personal an den Hochschulen, Wahl derhauptberuflichen Mitglieder des Rektorats
- § 121 Staatsangehörigkeit, Erholungsurlaub
- § 122 Arten und Verlängerung des Beamtenverhältnisses
- § 123 Sonderregelungen
- § 124 Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren; Tandemprofessorinnen und Tandemprofessoren
- § 125 Nebentätigkeit
- Abschnitt 8 Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger bei der Umbildung von Körperschaften
- § 126 Eingliederung von Körperschaften
- § 127 Rechtsfolgen der Umbildung
- § 128 Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten
- § 129 Vorbereitung der Umbildung
- § 130 Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
- Abschnitt 9 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 131 Laufbahnbefähigung
- § 132 Übergangsregelung für die Überführung von bestehenden Laufbahnen in die neueLaufbahngruppenstruktur
- § 133 Übergang Altersteilzeit, Altersurlaub
- § 133a Übergangsregelung für Beamtinnen und Beamte in einem Amt mitleitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe
- § 134 Rechtsstellung der von Änderungen nicht erfassten Beamtinnen und Beamten
- § 135 Besitzstandswahrung bei der Entpflichtung
- § 136 Satzungen
- § 137 Rechtsverordnungen
- § 138 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
21.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S. 552)
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Historischer Änderungsnachweis
13.12.2025 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 02.12.2025, Artikel 1
GV. NRW. 2025 S. 1126
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Historischer Änderungsnachweis
07.06.2025 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 27.05.2025, Artikel 1
GV. NRW. S. 464
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Historischer Änderungsnachweis
31.07.2024 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 05.07.2024
GV. NRW. S. 447
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Historischer Änderungsnachweis
30.12.2023 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 19.12.2023, Artikel 2
GV. NRW. S. 1430
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Historischer Änderungsnachweis
01.01.2023 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 01.12.2021, Artikel 5
GV. NRW. S. 1346
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Historischer Änderungsnachweis
28.04.2022 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 13.04.2022, Artikel 1
GV. NRW. S. 524
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Historischer Änderungsnachweis
05.03.2022 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 23.02.2022, Artikel 2
GV. NRW. S. 231
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Historischer Änderungsnachweis
19.02.2022 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 47
GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)
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Historischer Änderungsnachweis
01.01.2022 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 25.03.2022, Artikel 4
GV. NRW. S. 389
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Historischer Änderungsnachweis
15.12.2021 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 01.12.2021, Artikel 2
GV. NRW. S. 1367
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Historischer Änderungsnachweis
16.07.2021 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 08.07.2021
GV. NRW. S. 894
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Historischer Änderungsnachweis
25.05.2018 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 17.05.2018, Artikel 7
GV. NRW. S. 244
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.). 2 ältere Nachweise sind hier nicht aufgeführt.