Gesetze / Krankenhausfinanzierungsgesetz
KHG§ 6 Krankenhausplanung und Investitionsprogramme
Stand: 12.12.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KHG/6#abs-1 (1) Die Länder stellen zur Verwirklichung der in § 1 genannten Ziele Krankenhauspläne und Investitionsprogramme auf; Folgekosten, insbesondere die Auswirkungen auf die Pflegesätze, sind zu berücksichtigen.
Permalink zu Abs. 1arecht.nulegal.eu/gesetze/KHG/6#abs-1a (1a) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KHG/6#abs-2 (2) Hat ein Krankenhaus auch für die Versorgung der Bevölkerung anderer Länder wesentliche Bedeutung, so ist die Krankenhausplanung insoweit zwischen den beteiligten Ländern abzustimmen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KHG/6#abs-3 (3) Die Länder stimmen ihre Krankenhausplanung auf die pflegerischen Leistungserfordernisse nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch ab, insbesondere mit dem Ziel, Krankenhäuser von Pflegefällen zu entlasten und dadurch entbehrlich werdende Teile eines Krankenhauses nahtlos in wirtschaftlich selbständige ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen umzuwidmen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KHG/6#abs-4 (4) Das Nähere wird durch Landesrecht bestimmt.
Wird zitiert von 169 Entscheidungen zu § 6 KHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 11.06.2021 – 3 B 44/19Krankenhausplanung: Keine Pflicht der Länder zur gesonderten Ausweisung von Versorgungsangeboten für die neurologische Frührehabilitation Phase B im Krankenhausplan Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
- BVerwG, 11.06.2021 – 3 B 43/19Anforderungen an die Krankenhausplanung für die Versorgung von Patienten in der neurologischen Frührehabilitation Phase BZitiert von 12
- VG Greifswald, 22.03.2018 – 3 A 1307/16 HGW
- BVerwG, 11.11.2021 – 3 C 6/20Aufnahme eines Fachkrankenhauses in den Krankenhausplan bei Ausweisung fachgebietsübergreifender GesamtbettenzahlenZitiert von 14
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2009 – 9 S 482/07Zitiert von 6
- LSG Baden-Württemberg, 07.07.2009 – L 11 KR 2751/07Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 17.09.2026 – 13 B 350/26Krankenhausplanung: Zulässigkeit der Heranziehung von Fallzahlen als Auswahlkriterium bei der Zuweisung einer Leistungsgruppe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 31.08.2026 – 13 B 226/26Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen die Nichtzuweisung einer Leistungsgruppe nach dem Krankenhausplan NRW Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- VG Aachen, 23.06.2026 – 7 K 135/25Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 KHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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05.12.2024 Ausfertigung
§ 6 Abs. 1a aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 400)
BGBl. 2024 I Nr. 400
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 6 geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
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10.12.2015 Ausfertigung
§ 6 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Dezember 2015 (BGBl. I 2229)
BGBl. 2015 I S. 2229
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23.04.2002 Ausfertigung
§ 6 geändert, Abs. 3 Satz 2 und 3 aufgehoben durch Artikel 2 und 3 des Gesetzes vom 23. April 2002 (BGBl. I 1412)
BGBl. 2002 I S. 1412
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26.05.1994 Ausfertigung
§ 6 eingefügt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 26. Mai 1994 (BGBl. I 1014)
BGBl. 1994 I S. 1014
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22.12.1981 Ausfertigung
§ 6 geändert und eingefügt und umnummeriert durch Artikels 10 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I 1568)
BGBl. 1981 I S. 1568
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