Gesetze / Krankenhausfinanzierungsgesetz
KHG§ 1 Grundsatz
Stand: 29.10.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KHG/1#abs-1 (1) Zweck dieses Gesetzes ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, um eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen digital ausgestatteten, qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KHG/1#abs-2 (2) Bei der Durchführung des Gesetzes ist die Vielfalt der Krankenhausträger zu beachten. Dabei ist nach Maßgabe des Landesrechts insbesondere die wirtschaftliche Sicherung freigemeinnütziger und privater Krankenhäuser zu gewährleisten. Die Gewährung von Fördermitteln nach diesem Gesetz darf nicht mit Auflagen verbunden werden, durch die die Selbständigkeit und Unabhängigkeit von Krankenhäusern über die Erfordernisse der Krankenhausplanung und der wirtschaftlichen Betriebsführung hinaus beeinträchtigt werden.
Wird zitiert von 290 Entscheidungen zu § 1 KHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 20.09.2021 – 11 ME 175/21
- BVerwG, 11.11.2021 – 3 C 6/20Aufnahme eines Fachkrankenhauses in den Krankenhausplan bei Ausweisung fachgebietsübergreifender GesamtbettenzahlenZitiert von 14
- BVerfG, 12.06.1990 – 1 BvR 355/86Aufnahme einer Privatklinik für Nerven- und Gemütskranke in den Krankenhausplan (Bayern)Zitiert von 204
- BVerwG, 11.06.2021 – 3 B 43/19Anforderungen an die Krankenhausplanung für die Versorgung von Patienten in der neurologischen Frührehabilitation Phase BZitiert von 12
- BVerwG, 11.06.2021 – 3 B 44/19Krankenhausplanung: Keine Pflicht der Länder zur gesonderten Ausweisung von Versorgungsangeboten für die neurologische Frührehabilitation Phase B im Krankenhausplan Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
- OLG Saarbrücken, 18.09.2013 – 1 U 222/12 - 66
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 24.09.2026 – 13 B 1422/25Krankenhausplanung; Zulässigkeit in der Vergangenheit erbrachter Fallzahlen als Auswahlkriterium bei Leistungsgruppen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 17.09.2026 – 13 B 350/26Krankenhausplanung: Zulässigkeit der Heranziehung von Fallzahlen als Auswahlkriterium bei der Zuweisung einer Leistungsgruppe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 14.09.2026 – 13 B 1420/25Krankenhausplanung; Auswahlkriterien für die Zuweisung elektiver Leistungsgruppen im vorläufigen Rechtsschutz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 KHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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23.10.2020 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2020 (BGBl. I 2208)
BGBl. 2020 I S. 2208
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
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10.12.2015 Ausfertigung
§ 1 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Dezember 2015 (BGBl. I 2229)
BGBl. 2015 I S. 2229
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22.12.1981 Ausfertigung
§ 1 geändert und eingefügt und umnummeriert durch Artikels 10 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I 1568)
BGBl. 1981 I S. 1568
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