Gesetze / Bundeskindergeldgesetz
BKGG§ 1 Anspruchsberechtigte
Stand: 06.12.2024
Wird zitiert von 164
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 – L 4 KG 2/19
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 – L 4 KG 1/20
- BVerfG, 06.07.2004 – 1 BvL 4/97Zur Nichtgewährung von Kindergeld an Ausländer, die lediglich eine Aufenthaltsbefugnis (keine Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung) hatten, in den Jahren 1994 und 1999Zitiert von 110
- BSG, 14.12.2023 – B 10 KG 2/22 RZitiert von 3
- BSG, 14.12.2023 – B 10 KG 1/22 RSozialrechtliches Kindergeld - kein Kindergeldanspruch für alle in Deutschland lebenden Kinder - geflüchtetes Kind mit sporadischem Telefonkontakt zur Mutter im Ausland - Kindergeld für sich selbst - Nichtkenntnis des Aufenthalts der Eltern - nicht bestimmbarer Aufenthaltsort - keine zumutbare Möglichkeit der Kontaktaufnahme über moderne Kommunikationsmittel - objektive Befürchtung des endgültigen Verlusts der Eltern-Kind-Beziehung - keine analoge Anwendung auf andere Fälle - Ungleichbehandlung - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz - weiter Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers - keine Begründung eines eigenständigen Kindergeldanspruchs für inländische Kinder ohne Unterhaltszahlung von Eltern im Ausland - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Amtsermittlungspflicht - Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten - Mitwirkungspflicht des Kindes - Darlegung der zumutbaren Versuche einer Kontaktaufnahme zu den Eltern - verbleibende Zweifel - objektive BeweislastZitiert von 11
- BSG, 05.05.2015 – B 10 KG 1/14 RAnspruch eines ausländischen, nicht freizügigkeitsberechtigten Kindes auf sozialrechtliches Kindergeld für sich selbst - Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - keine Berechtigung zur Erwerbstätigkeit - langjähriger Voraufenthalt in Deutschland - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitssatz - sozialgerichtliches Verfahren - gesetzliche Prozessstandschaft des ersatzberechtigten Trägers der Kinder- und JugendhilfeZitiert von 15
Zuletzt entschieden
- SG Karlsruhe, 19.02.2026 – S 9 KG 2096/25
- SG Berlin, 23.05.2025 – S 2 KG 16/21
- SG Hamburg, 24.03.2025 – S 67 KG 8/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 BKGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BKGG%201996/1#abs-1 (1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist und auch nicht nach § 1 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird und
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BKGG%201996/1#abs-2 (2) Kindergeld für sich selbst erhält, wer
§ 2 Absatz 2 und 3 sowie die §§ 4 und 5 sind entsprechend anzuwenden. Im Fall des § 2 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 wird Kindergeld längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BKGG%201996/1#abs-3 (3) Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer erhält Kindergeld nur, wenn er
Abweichend von Satz 1 Nummer 3 erste Alternative erhält ein minderjähriger nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer unabhängig von einer Erwerbstätigkeit Kindergeld.