Gesetze / Bundeskindergeldgesetz
BKGG§ 14 Bescheid, Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
Stand: 01.01.2026
Wird zitiert von 10
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Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 31.08.2010 – L 13 AS 5895/08
- BSG, 17.02.2011 – B 10 KG 5/09 RKindergeld - Kind - Berufsausbildung - Einkünfte - Bezüge - Grenzbetrag - Überschreitung - Stipendium - Vorjahr - Kalenderjahr - Zahlung - ZuflussprinzipZitiert von 6
- BSG, 14.12.2023 – B 10 KG 2/22 RZitiert von 3
- BSG, 14.12.2023 – B 10 KG 1/22 RSozialrechtliches Kindergeld - kein Kindergeldanspruch für alle in Deutschland lebenden Kinder - geflüchtetes Kind mit sporadischem Telefonkontakt zur Mutter im Ausland - Kindergeld für sich selbst - Nichtkenntnis des Aufenthalts der Eltern - nicht bestimmbarer Aufenthaltsort - keine zumutbare Möglichkeit der Kontaktaufnahme über moderne Kommunikationsmittel - objektive Befürchtung des endgültigen Verlusts der Eltern-Kind-Beziehung - keine analoge Anwendung auf andere Fälle - Ungleichbehandlung - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz - weiter Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers - keine Begründung eines eigenständigen Kindergeldanspruchs für inländische Kinder ohne Unterhaltszahlung von Eltern im Ausland - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Amtsermittlungspflicht - Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten - Mitwirkungspflicht des Kindes - Darlegung der zumutbaren Versuche einer Kontaktaufnahme zu den Eltern - verbleibende Zweifel - objektive BeweislastZitiert von 11
- BSG, 19.02.2009 – B 10 KG 2/07 RKindergeld für sich selbst: Zeitliche Begrenzung der Bezugsdauer für alleinstehende behinderte Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 36
- LSG Hessen, 21.11.2022 – L 5 KG 2/20Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 – L 4 KG 2/20Zitiert von 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 – L 4 KG 1/20
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 – L 4 KG 2/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 14 BKGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BKGG%201996/14#abs-1 (1) Wird der Antrag auf Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen für Bildung und Teilhabe abgelehnt, ist ein Bescheid zu erteilen. Das Gleiche gilt, wenn das Kindergeld, der Kinderzuschlag oder die Leistungen für Bildung und Teilhabe entzogen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BKGG%201996/14#abs-2 (2) Abweichend von § 37 Absatz 2a des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch gilt für die Bekanntgabe von elektronischen Verwaltungsakten zum Kindergeld und zum Kinderzuschlag § 9 Absatz 1 des Onlinezugangsgesetzes.