Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 34 · BT-Drs. 19/13436 · S. 203
Zu Artikel 34 (Weitere Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes)
Zu Artikel 34 (Weitere Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes) Zu Nummer 1 § 1 Absatz 2a Die Vorschrift soll an die Rechtsentwicklung angepasst werden. Der Regelungsinhalt des § 1 Absatz 2a UVG befindet sich als so genannte „Ausländerklausel“ bislang weitgehend gleichlautend in § 1 Absatz 3 des Bundes- kindergeldgesetzes, in § 62 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes und in § 1 Absatz 7 des Bundeselterngeld- Drucksache 19/13436 – 204 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und Elternzeitgesetzes. Die gleichlautenden Vorschriften enthalten zusätzliche Voraussetzungen, die nicht frei- zügigkeitsberechtigte Ausländer bei der Inanspruchnahme von Leistungen erfüllen müssen. Eine Anpassung dieser Vorschriften ist aufgrund der Änderungen im Aufenthaltsgesetz erforderlich, mit denen die Aufenthaltserlaubnisse durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und das Gesetz über Duldung bei Ausbil- dung und Beschäftigung neu strukturiert und ergänzt werden. Da die in § 1 Absatz 2a UVG genannten Anspruchs- voraussetzungen noch an die bisher im Aufenthaltsgesetz genannten Vorschriften über Aufenthaltstitel anknüp- fen, ist eine Aktualisierung erforderlich. Die Änderung entspricht im Wesentlichen der Änderung des § 62 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein minderjähriger nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer ist abweichend von der Regelung in Satz 1 Num- mer 3 erste Alternative auch dann anspruchsberechtigt, wenn er nicht erwerbstätig ist. Von minderjährigen Anspruchsberechtigten ist eine Erwerbstätigkeit zur Begründung des Leistungsanspruches nicht zu verlangen. Zu Nummer 2 § 11 Absatz 2 Durch die Vorschrift in ihrer neuen Fassung wird die Anwendung des § 1 Absatz 2a UVG geregelt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Änderungen des Ab
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.131 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/13436, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 756.955–759.086 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 57bbaeacfc002777….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP