Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / APO GeoInfoTech · GV. NRW. S. 1204

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie im Lande Nordrhein-Westfalen

42 Normen · Ausgangsfassung vom 30.05.2011 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Allgemeines
  3. § 2 Ausbildungsstätte
  4. § 3 Ausbildende, Ausbilder
  5. § 4 Durchführung der Ausbildung
  6. § 5 Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
  7. § 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
  8. § 7 Errichtung, Zuständigkeit
  9. § 8 Zusammensetzung
  10. § 9 Berufung
  11. § 10 Abberufung, Erlöschen der Mitgliedschaft
  12. § 11 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
  13. § 12 Aufgaben des Prüfungsausschussesund seines Vorsitzenden
  14. § 13 Aufgaben des Ausschussesfür gemeinsame Prüfungsaufgaben
  15. § 14 Geschäftsführung
  16. § 15 Verschwiegenheit
  17. § 16 Termin der Zwischenprüfung
  18. § 17 Anmeldung zur Zwischenprüfung
  19. § 18 Durchführung der Zwischenprüfung
  20. § 19 Bewertung der Leistung der Zwischenprüfung
  21. § 20 Bescheinigung der Zwischenprüfung
  22. § 21 Termine der Abschlussprüfung
  23. § 22 Anmeldung zur Abschlussprüfung
  24. § 23 Zulassungsvoraussetzungen der Abschlussprüfung
  25. § 24 Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung
  26. § 25 Aufgaben der Abschlussprüfung
  27. § 26 Gliederung der Abschlussprüfung
  28. § 27 Leitung und Aufsicht der Abschlussprüfung
  29. § 28 (weggefallen)
  30. § 29 Bewertung der Leistungen der Abschlussprüfung
  31. § 29a Bewertung der Abschlussprüfung
  32. § 30 Festsetzung der Ergebnisse der Abschlussprüfung
  33. § 31 Mündliche Ergänzungsprüfung
  34. § 32 Dokumentation der Bewertung der Abschlussprüfung
  35. § 33 Prüfungszeugnis
  36. § 34 Nichtbestandene Abschlussprüfung
  37. § 35 Wiederholung einer nichtbestandenen Abschlussprüfung
  38. § 36 Berücksichtigung besonderer Belange
  39. § 37 Rücktritt, Nichtteilnahme
  40. § 38 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
  41. § 39 Rechtsbehelfe
  42. § 40 Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen
  43. § 41 Inkrafttreten
  44. Anlage 1 Anlage 1
  45. Anlage 2 Anlage 2
  46. Anlage 3 Anlage 3.1
  47. Anlage 4 Anlage 3.2
  48. Anlage 5 Anlage 4.1
  49. Anlage 6 Anlage 4.2
  50. Anlage 7 Anlage 4.3
  51. Anlage 8 Anlage 4.4
  52. Anlage 9 Anlage 5.1
  53. Anlage 10 Anlage 5.2
  54. Anlage 11 Anlage 5.3
  55. Anlage 12 Anlage 6.1
  56. Anlage 13 Anlage 6.2
  57. Anlage 14 Anlage 6.3
  58. Anlage 15 Anlage 7.1
  59. Anlage 16 Anlage 7.2

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    23.11.2017 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 23.11.2017

    GV. NRW. S. 866

  2. Historischer Änderungsnachweis

    31.12.2016 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 14.12.2016

    GV. NRW. S. 1204

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).