Gesetze / Landesrecht Hessen / 351-89

Verordnung zur Regelung von Angelegenheiten im Bereich des Krankenhauswesens (Krankenhausverordnung)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2012 Nr. 27, vom 11.12.2012, verkündet am 20.12.2012 · Stand: 01.01.2026 · letzte Änderung: Gesetz vom 03.03.2025

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. Erster Teil · Abgrenzung der Versorgungsgebiete
  3. § 1 Versorgungsgebiete
  4. § 2 Aufteilung
  5. Dritter Teil · Sonderregelungen für den Betrieb kommunaler Krankenhäuser
  6. § 5 Rechtsgrundlagen für den eigenständigen kommunalen Krankenhausbetrieb
  7. § 6 Organisation und Verwaltung
  8. § 7 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
  9. § 8 Befreiung
  10. Vierter Teil · Schiedsstelle für die Festsetzung der Krankenhauspflegesätze
  11. § 9 Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter
  12. § 10 Bestellung der Mitglieder
  13. § 11 Amtsperiode
  14. § 12 Abberufung, Amtsniederlegung
  15. § 13 Führung der Geschäfte, Geschäftsstelle
  16. § 14 Antrag, Verfahren
  17. § 15 Verhandlung
  18. § 16 Entscheidung
  19. § 17 Entschädigung der Mitglieder
  20. § 18 Vergütung für Sachverständige, Entschädigung für Zeugen
  21. § 19 Kostentragung
  22. § 20 Geschäftsordnung
  23. Fünfter Teil · Zuständigkeiten
  24. § 21 Zuständigkeiten in Krankenhausentgeltangelegenheiten
  25. Sechster Teil · Schlussvorschriften
  26. § 22 Aufhebung bisherigen Rechts
  27. § 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  28. Anlage (zu § 3 Abs. 3 Satz 1)

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.