Gesetze / Landesrecht Hessen / Krankenhausverordnung
KrankenhausverordnungErster Teil
Abgrenzung der Versorgungsgebiete
§ 1 Versorgungsgebiete
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2012 Nr. 27 · Stand: 01.01.2026
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.
Der Krankenhausplan gliedert sich in die Versorgungsgebiete
1. Kassel,
2. Fulda-Bad Hersfeld,
3. Gießen-Marburg,
4. Frankfurt-Offenbach,
5. Wiesbaden-Limburg und
6. Darmstadt.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.