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Krankenhausverordnung

Erster Teil
Abgrenzung der Versorgungsgebiete

§ 1 Versorgungsgebiete

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2012 Nr. 27 · Stand: 01.01.2026

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.

Der Krankenhausplan gliedert sich in die Versorgungsgebiete

1. Kassel,

2. Fulda-Bad Hersfeld,

3. Gießen-Marburg,

4. Frankfurt-Offenbach,

5. Wiesbaden-Limburg und

6. Darmstadt.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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