Gesetze / Landesrecht Hessen / Krankenhausverordnung
KrankenhausverordnungSechster Teil
Schlussvorschriften
§ 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2012 Nr. 27 · Stand: 01.01.2026
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.