Gesetze / Landesrecht Hessen / Krankenhausverordnung

Krankenhausverordnung

Amtliche Inhaltsübersicht

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2012 Nr. 27 · Stand: 01.01.2026

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft.

Inhaltsübersicht

Erster Teil

Abgrenzung der Versorgungsgebiete

§ 1 Versorgungsgebiete

§ 2 Aufteilung

Zweiter Teil

Krankenhauspauschalfördermittel (aufgehoben)

§ 3 (aufgehoben)

§ 4 (aufgehoben)

Dritter Teil

Sonderregelungen für den Betrieb kommunaler Krankenhäuser

§ 5 Rechtsgrundlagen für den eigenständigen kommunalen Krankenhausbetrieb

§ 6 Organisation und Verwaltung

§ 7 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen

§ 8 Befreiung

Vierter Teil

Schiedsstelle für die Festsetzung der Krankenhauspflegesätze

§ 9 Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter

§ 10 Bestellung der Mitglieder

§ 11 Amtsperiode

§ 12 Abberufung, Amtsniederlegung

§ 13 Führung der Geschäfte, Geschäftsstelle

§ 14 Antrag, Verfahren

§ 15 Verhandlung

§ 16 Entscheidung

§ 17 Entschädigung der Mitglieder

§ 18 Vergütung für Sachverständige, Entschädigung für Zeugen

§ 19 Kostentragung

§ 20 Geschäftsordnung

Fünfter Teil

Zuständigkeiten

§ 21 Zuständigkeiten in Krankenhausentgeltangelegenheiten

Sechster Teil

Schlussvorschriften

§ 22 Aufhebung bisherigen Rechts

§ 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

→§ 1