Gesetze / VO (EU) 2019/1238 · CELEX 02019R1238-20240109
Verordnung (EU) 2019/1238 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)
75 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Anwendbare Vorschriften
- Art 4 PEPP-Vertrag
- Art 5 Registrierung
- Art 6 Antrag auf Registrierung eines PEPP
- Art 7 Registrierung eines PEPP
- Art 8 Bedingungen für die Löschung eines PEPP aus dem Register
- Art 9 Bezeichnung
- Art 10 Vertrieb von PEPPs
- Art 11 Geltende Aufsichtsregelung für verschiedene Arten von Anbietern
- Art 12 Veröffentlichung nationaler Bestimmungen
- Art 13 Öffentliches Zentralregister
- Art 14 Wahrnehmung der Dienstleistungsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit durch PEPP-Anbieter und -Vertreiber
- Art 15 Wahrnehmung der Dienstleistungsfreiheit durch EbAV und EU-AIFM
- Art 16 Befugnisse der zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats
- Art 17 Mitnahmeservice
- Art 18 Bereitstellung des Mitnahmeservice
- Art 19 Unterkonten des PEPP
- Art 20 Eröffnung eines neuen Unterkontos
- Art 21 Information der zuständigen Behörden über die Mitnahmefähigkeit
- Art 22 Leitprinzip
- Art 23 Vertriebsregime für die verschiedenen PEPP-Anbieter und PEPP-Vertreiber
- Art 24 Elektronischer Vertrieb und andere dauerhafte Datenträger
- Art 25 Aufsichts- und Lenkungsanforderungen
- Art 26 PEPP-Basisinformationsblatt
- Art 27 Sprache des PEPP-Basisinformationsblatts
- Art 28 Inhalt des PEPP-Basisinformationsblatts
- Art 29 Werbematerialien
- Art 30 Überarbeitung des PEPP-Basisinformationsblatts
- Art 31 Zivilrechtliche Haftung
- Art 32 PEPP-Verträge, die biometrische Risiken abdecken
- Art 33 Bereitstellung des PEPP-Basisinformationsblatts
- Art 34 Ermittlung der Kundenwünsche und -bedürfnisse und Erbringung von Beratungsleistungen
- Art 35 Allgemeine Bestimmungen
- Art 36 PEPP-Leistungsinformation
- Art 37 Ergänzende Angaben
- Art 38 Informationen, die den PEPP-Sparern in der Phase vor dem Renteneintritt und den PEPP-Leistungsempfängern in der Leistungsphase zur Verfügung zu stellen sind
- Art 39 Zusätzliche Auskünfte, die den PEPP-Sparern und PEPP-Leistungsempfängern auf Anfrage zu erteilen sind
- Art 40 Allgemeine Bestimmungen
- Art 41 Anlagevorschriften
- Art 42 Allgemeine Bestimmungen
- Art 43 Entscheidung des PEPP-Sparers für eine Anlageoption
- Art 44 Voraussetzungen für einen Anlageoptionswechsel
- Art 45 Das Basis-PEPP
- Art 46 Risikominderungstechniken
- Art 47 Bedingungen für die Ansparphase
- Art 48 Verwahrstelle
- Art 49 Abdeckung biometrischer Risiken
- Art 50 Beschwerden
- Art 51 Außergerichtliche Streitbeilegung
- Art 52 Bereitstellung des Wechselservice
- Art 53 Der Wechselservice
- Art 54 Mit dem Wechselservice verbundene Gebühren und Entgelte
- Art 55 Schutz der PEPP-Sparer vor finanziellen Verlusten
- Art 56 Informationen zum Wechselservice
- Art 57 Bedingungen für die Leistungsphase
- Art 58 Auszahlungsarten
- Art 59 Änderungen der Auszahlungsarten
- Art 60 Altersvorsorgeplan und Beratung im Hinblick auf die Auszahlungen
- Art 61 Beaufsichtigung durch die zuständigen Behörden und Monitoring durch die EIOPA
- Art 62 Befugnisse der zuständigen Behörden
- Art 63 Produktinterventionsbefugnisse der zuständigen Behörden
- Art 64 Vermittlung und Koordinierung
- Art 65 Produktinterventionsbefugnisse der EIOPA
- Art 66 Zusammenarbeit und Kohärenz
- Art 67 Verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere Maßnahmen
- Art 68 Ausübung der Befugnis zur Verhängung verwaltungsrechtlicher Sanktionen und anderer Maßnahmen
- Art 69 Öffentliche Bekanntmachung verwaltungsrechtlicher Sanktionen und anderer Maßnahmen
- Art 70 Informationspflichten gegenüber der EIOPA bei verwaltungsrechtlichen Sanktionen und anderen Maßnahmen
- Art 70a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
- Art 71 Verarbeitung personenbezogener Daten
- Art 72 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 73 Evaluierung und Bericht
- Art 74 Inkrafttreten und Anwendung