Gesetze / VO (EU) 2019/1238

VO (EU) 2019/1238

Art 1 Gegenstand

Stand: 02.10.2026

Mit dieser Verordnung werden einheitliche Vorschriften für die Registrierung, die Herstellung, den Vertrieb und die Beaufsichtigung privater Altersvorsorgeprodukte festgelegt, die in der Union unter der Bezeichnung „Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt“ oder „PEPP“ vertrieben werden.

→Art 2