§ 205 Strafantrag
Stand: 01.01.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/205#abs-1 (1) In den Fällen des § 201 Abs. 1 und 2 und der §§ 202, 203 und 204 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt. Dies gilt auch in den Fällen der §§ 201a, 202a, 202b und 202d, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/205#abs-2 (2) Stirbt der Verletzte, so geht das Antragsrecht nach § 77 Abs. 2 auf die Angehörigen über; dies gilt nicht in den Fällen der §§ 202a, 202b und 202d. Gehört das Geheimnis nicht zum persönlichen Lebensbereich des Verletzten, so geht das Antragsrecht bei Straftaten nach den §§ 203 und 204 auf die Erben über. Offenbart oder verwertet der Täter in den Fällen der §§ 203 und 204 das Geheimnis nach dem Tod des Betroffenen, so gelten die Sätze 1 und 2 sinngemäß. In den Fällen des § 201a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Satz 2 steht das Antragsrecht den in § 77 Absatz 2 bezeichneten Angehörigen zu.
Wird zitiert von 39 Entscheidungen zu § 205 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- AG Jülich, 17.01.2024 – 17 Cs-230 Js 99/21-55/23
- VG Düsseldorf, 05.06.2023 – 38 K 1330/22
- LG Stuttgart, 13.02.2023 – 5 Qs 8/23
- LG Köln, 31.08.2022 – 103 KLs 17/19Zitiert von 1
- AG Mönchengladbach-Rheydt, 10.07.2018 – 21 Ds-71/18
- BGH, 15.02.2024 – 5 StR 283/23Strafbare Informationsweitergabe eines Polizeibeamten an befreundeten JournalistenZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 03.12.2025 – 28 L 3374/25
- LG Köln, 19.12.2024 – 117 KLs 29/23
- LG Nürnberg-Fürth, 14.02.2024 – 18 Qs 49/23, 18 Qs 50/23, 18 Qs 51/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 205 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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09.10.2020 Ausfertigung
§ 205 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Oktober 2020 (BGBl. I 2075)
BGBl. 2020 I S. 2075
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10.12.2015 Ausfertigung
§ 205 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. Dezember 2015 (BGBl. I 2218)
BGBl. 2015 I S. 2218
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21.01.2015 Ausfertigung
§ 205 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Januar 2015 (BGBl. I 10)
BGBl. 2015 I S. 10
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07.08.2007 Ausfertigung
§ 205 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2007 (BGBl. I 1786)
BGBl. 2007 I S. 1786
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