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Artikel 5 · BT-Drs. 18/5088 · S. 45

Zu Artikel 5 (Änderung des Strafgesetzbuches)

Zu Artikel 5 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zur Einfügung des § 202d StGB (Artikel 3 Nummer 2).
Zu Nummer 2 (§ 202d StGB-E)
Der neue Straftatbestand der Datenhehlerei soll wegen seines Zusammenhangs mit den §§ 202a bis 202c StGB
im Fünfzehnten Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches (Verletzung des persönlichen Lebens- und
Geheimbereichs) verortet werden. Die §§ 202a bis 202c StGB schützen das formelle Datengeheimnis desjenigen,
der aufgrund seines Rechts an dem gedanklichen Inhalt über eine Weitergabe und Übermittlung der Daten ent-
scheidet (Münchener Kommentar/Graf, 2. Auflage, § 202a Rz. 2) und damit das Interesse an der Aufrechterhal-
tung des Herrschaftsverhältnisses über eine Information (Leipziger Kommentar/Hilgendorf, 12. Auflage, § 202a
Rz. 6), ohne dass sie eine Verletzung des persönlichen Lebens- oder Geheimbereichs voraussetzen (vgl. Bundes-
tagsdrucksache 10/5058, S. 28). Hieran knüpft der neue Tatbestand an, der das formelle Datengeheimnis vor einer
Fortsetzung und Vertiefung seiner durch die Vortat erfolgten Verletzung schützt.
Zu Absatz 1
Nach der Vorschrift macht sich strafbar, wer Daten, die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich
oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder
einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen.
Der Straftatbestand erfasst nur nicht öffentlich zugängliche Daten. Die Regelung nimmt dabei auf die Legaldefi-
nition von Daten in § 202a Absatz 2 StGB (Ausspähen von Daten) Bezug. Daten im Sinne von § 202d StGB sind
demnach nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind
oder übermittelt wer

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 16.294 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/5088, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 178.855–195.149 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 5d70a481c924fbf9….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP