Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/3656 · S. 9
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen zur Ein- fügung der §§ 202b und 202c StGB. Zu Nummer 2 (§ 202a StGB) 1. Die Neufassung des Absatzes 1 dient der Umsetzung von Artikel 2 des Europarat-Übereinkommens (Rechtswidri- ger Zugang) und Artikel 2 des EU-Rahmenbeschlusses (Rechtswidriger Zugang zu Informationssystemen) in in- nerstaatliches Recht. Danach ist der unbefugte Zugang zu einem Computer- und Informationssystem als Ganzem oder zu einem Teil davon unter Strafe zu stellen (so ge- nanntes Hacking). Der Gesetzentwurf schlägt vor, in Absatz 1 bereits den unbefugten Zugang zu Daten zur strafbaren Handlung zu erklären. Nach der Neufassung macht sich strafbar, wer sich oder einem anderen Zugang zu Daten verschafft, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zu- gang besonders gesichert sind. Ein Sichverschaffen von Daten wird künftig nicht mehr erforderlich sein. 2. Nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers sollte die Vorschrift des § 202a StGB, die durch das Zweite Ge- setz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vom 15. Mai 1986 (2. WiKG; BGBl. I S. 721) in das Strafge- setzbuch eingefügt wurde, das bloße Hacking, also den reinen Zugang zu Daten, nicht erfassen. Zur Vermeidung einer Überkriminalisierung sollte die Vorschrift nur ein- greifen, wenn das Eindringen in ein Computersystem mit einem Ab-/Aufrufen von Daten verbunden ist (vgl. Be- schlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Bundestagsdrucksache 10/5058, S. 28 f.). Zur Begrün- dung wurde angeführt, dass das bloße Eindringen ohne ein Sichverschaffen der Daten noch keine Rechtsguts- beeinträchtigung begründe (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht, a. a. O., S. 28). Die herrschende Meinung legt das „S
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 32.371 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/3656, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 21.109–53.480 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert 0d909c71b8bebfe3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP