Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/17795 · S. 12
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die bisherige Überschrift des § 201a StGB „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildauf- nahmen“ beschreibt, insbesondere nach der beabsichtigten Einbeziehung der Bildaufnahmen von verstorbenen Personen, nicht mehr alle erfassten Fälle und soll daher geändert werden. Zwar sind dem höchstpersönlichen Lebensbereich auch die Phasen der Krankheit bis hin zum Tod zuzurechnen (vergleiche MüKoStGB/Graf, § 201a Rn. 46). Die von diesem Gesetzentwurf unter anderem erfassten Sachverhalte betreffen aber gerade Personen, die zum Zeitpunkt der Bildaufnahme bereits verstorben sind. Diese Konstellationen werden daher vom Begriff „höchstpersönlicher Lebensbereich“ nicht erfasst. Die Ergänzung durch den Begriff „Persönlichkeitsrechte“ er- streckt die Überschrift damit auf die weiteren von der Vorschrift geschützten Rechtsgüter. Schon bisher schützte die Vorschrift neben dem höchstpersönlichen Lebensbereich auch das Recht am eigenen Bilde als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht steht allerdings nur lebenden Personen zu. Soweit der verstorbenen Personen zukommende Achtungsanspruch betroffen ist, wird der postmortale Per- sönlichkeitsschutz tangiert, der als Nachwirkung des Schutzes der Persönlichkeit in der postmortalen Respektie- rung eines Kernbereichs dessen, was den Verstorbenen in seinem Leben ausmachte und prägte, seinen Ausdruck findet (vergleiche hierzu Schönke/Schröder/Eisele/Schittenhelm, 30. Aufl. 2019, StGB § 189 Rn. 1; BGHSt 40, 105). Um mit der Überschrift alle Schutzgüter angemessen zu erfassen, wird daher die Überschrift um die Wörter „und von Persönlichkeitsrechten“ erweitert. Auch die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen.
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.759 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/17795, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 27.420–40.179 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 4f4a3e6ed370e9f7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP