Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsPersVWVO · SächsGVBl. 2025 Nr. 4, S. 62, Fsn-Nr. 244-3.1

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zu den Wahlen nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz

49 Normen · ausgefertigt 24.02.2025 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Volltext Bekanntmachung der Neufassung der Sächsischen Personalvertretungswahlenverordnung
  2. § 1 Wahlvorstand, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
  3. § 2 Feststellung der Wahlberechtigten, Wählerverzeichnis
  4. § 3 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
  5. § 4 Vorabstimmungen
  6. § 5 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
  7. § 6 Wahlausschreiben
  8. § 7 Vorschlagslisten
  9. § 8 Inhalt der Vorschlagslisten
  10. § 9 Sonstige Erfordernisse
  11. § 10 Behandlung der Vorschlagslisten, ungültige Vorschlagslisten
  12. § 11 Nachfrist für die Einreichung von Vorschlagslisten
  13. § 12 Bezeichnung der Vorschlagslisten
  14. § 13 Bekanntmachung der Vorschlagslisten
  15. § 14 Sitzungsniederschriften
  16. § 15 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmen
  17. § 16 Wahlhandlung
  18. § 17 Briefwahl
  19. § 18 Behandlung der durch Briefwahl abgegebenen Stimmen
  20. § 19 Anordnung der Briefwahl
  21. § 20 Feststellung des Wahlergebnisses
  22. § 21 Wahlniederschrift
  23. § 22 Benachrichtigung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber
  24. § 23 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
  25. § 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
  26. § 25 Voraussetzungen, Stimmzettel, Stimmabgabe
  27. § 26 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreterinnen und Gruppenvertreter bei Gruppenwahl
  28. § 27 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreterinnen und Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl
  29. § 28 Voraussetzungen, Stimmzettel und Stimmabgabe bei Vorliegen einer Vorschlagsliste
  30. § 29 Ermittlung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber
  31. § 30 Wahl eines Personalratsmitglieds, einer Gruppenvertreterin oder eines Gruppenvertreters
  32. § 31 Anzuwendende Vorschriften
  33. § 32 Leitung der Wahl
  34. § 33 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
  35. § 34 Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder
  36. § 35 Gleichzeitige Wahl
  37. § 36 Wahlausschreiben
  38. § 37 Sonstige Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstands
  39. § 38 Sitzungsniederschriften
  40. § 39 Stimmabgabe, Stimmzettel
  41. § 40 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
  42. § 41 Anzuwendende Vorschriften
  43. § 42 Leitung der Wahl
  44. § 43 Durchführung der Wahl nach Bezirken
  45. § 44 Anzuwendende Vorschriften
  46. § 45 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
  47. § 46 Wahl der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung
  48. § 47 Wahl der Referendariatsräte
  49. § 48 Berechnung von Fristen
  50. § 49 (Inkrafttreten und Außerkrafttreten)