Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Personalvertretungswahlenverordnung SächsPersVWVO § 35 Gleichzeitige Wahl Stand: 26.08.2026 Sachsen Die Wahl des Bezirkspersonalrats soll gleichzeitig mit der Wahl der Personalräte in demselben Bezirk stattfinden.