Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Personalvertretungswahlenverordnung
SächsPersVWVO§ 37 Sonstige Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstands
Stand: 26.08.2026
Bekanntmachungen nach den §§ 11 und 13 erfolgen in den Dienststellen in gleicher Weise wie die Bekanntmachung des Wahlausschreibens.