Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Personalvertretungswahlenverordnung
SächsPersVWVO§ 39 Stimmabgabe, Stimmzettel
Stand: 26.08.2026
Findet die Wahl des Bezirkspersonalrats zugleich mit der Wahl der Personalräte statt, müssen sich die Stimmzettel für die Wahl des Bezirkspersonalrats deutlich von den Stimmzetteln für die Wahl des Personalrats unterscheiden.