Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Personalvertretungswahlenverordnung
SächsPersVWVO§ 23 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Stand: 26.08.2026
Der Wahlvorstand gibt das Wahlergebnis und die gewählten Personalratsmitglieder unverzüglich für die Dauer von zwölf Arbeitstagen in gleicher Weise bekannt wie das Wahlausschreiben.