Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsPVDG · SächsGVBl. 2019 Nr. 9, S. 358, Fsn-Nr. 22-11
Gesetz über die Aufgaben, Befugnisse, Datenverarbeitung und Organisation des Polizeivollzugsdienstes im Freistaat Sachsen
123 Normen · Ausgangsfassung vom 11.05.2019 · 7 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 57 — Offener Einsatz technischer Mittel zur Bild- und Tonaufnahme und -aufzeichnung | 7 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Aufgaben der Polizei
- § 3 Tätigwerden der Polizei für die Polizeibehörden oder andere Stellen
- § 4 Begriffsbestimmungen
- § 5 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- § 6 Verantwortlichkeit für eigenes oder fremdes Verhalten
- § 7 Verantwortlichkeit für Tiere und den Zustand von Sachen
- § 8 Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme
- § 9 Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen
- § 10 Einschränkung von Grundrechten
- § 11 Ausweispflicht
- § 12 Allgemeine Befugnisse
- § 12a Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme
- § 13 Befragung, Auskunftspflicht
- § 14 Vorladung
- § 15 Identitätsfeststellung, Prüfung von Berechtigungsscheinen
- § 16 Erkennungsdienstliche Maßnahmen
- § 17 Medizinische und molekulargenetische Untersuchungen
- § 18 Platzverweisung
- § 19 Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt und sonstigen Nachstellungen
- § 20 Meldeauflage
- § 21 Aufenthaltsanordnung und Kontaktverbot
- § 22 Gewahrsam
- § 23 Richterliche Entscheidung zum Gewahrsam
- § 24 Behandlung festgehaltener oder in Gewahrsam genommener Personen
- § 25 Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel in polizeilichem Gewahrsam
- § 26 Beendigung der Freiheitsentziehung
- § 27 Durchsuchung und Untersuchung von Personen
- § 28 Durchsuchung von Sachen
- § 29 Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
- § 30 Verfahren bei der Durchsuchung von Wohnungen
- § 31 Sicherstellung
- § 32 Verwahrung
- § 33 Verwertung, Unbrauchbarmachung und Vernichtung
- § 34 Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses, Kosten
- § 35 Zurückbehaltungsbefugnis, Ermächtigung Dritter zum Empfang von Zahlungen
- § 36 Tarnpapiere
- § 37 Vollzugshilfe
- § 38 Vollzugshilfe bei Freiheitsentziehung
- § 39 Allgemeines
- § 40 Begriff und Mittel des unmittelbaren Zwangs
- § 41 Voraussetzungen des unmittelbaren Zwangs, Androhung
- § 42 Fesselung von Personen
- § 43 Allgemeine Bestimmungen zum Schusswaffengebrauch
- § 44 Schusswaffengebrauch gegen Personen
- § 45 Schusswaffengebrauch gegen Personen in einer Menschenmenge
- § 46 Besondere Waffen
- § 47 Zur Entschädigung verpflichtende Maßnahmen
- § 48 Art, Inhalt und Umfang der Entschädigungsleistung
- § 49 Ansprüche mittelbar Geschädigter
- § 50 Entschädigungspflichtiger
- § 51 Rückgriff gegen verantwortliche Personen
- § 52 Rechtsweg für Entschädigungsansprüche
- § 53 Anwendbare Vorschriften
- § 54 Grundsätze der Datenverarbeitung
- § 55 Grundsätze der Datenerhebung
- § 56 Befugnis zur Datenerhebung
- § 57 Offener Einsatz technischer Mittel zur Bild- und Tonaufnahme und -aufzeichnung
- § 57a Anwendungen zur automatisierten Verarbeitung von an öffentlichen Orten und besonders gefährdeten öffentlichen Einrichtungen offen erhobenen personenbezogenen Daten, Verordnungsermächtigung
- § 58 Anlassbezogene automatisierte Kennzeichenerkennung
- § 59 (weggefallen)
- § 60 Ausschreibung von Personen und Sachen
- § 61 Elektronische Aufenthaltsüberwachung
- § 62 Rasterfahndung
- § 62a Anlassbezogener besonderer automatisierter Datenabgleich und anlassbezogene automatisierte Datenanalyse, Verordnungsermächtigung
- § 62b Anlassbezogene nachträgliche Fernidentifizierung
- § 63 Längerfristige Observation und Einsatz besonderer technischer Mittel
- § 64 Einsatz Verdeckter Ermittlerinnen, Verdeckter Ermittler und von V-Personen
- § 65 Einsatz technischer Mittel zur Datenerhebung in oder aus Wohnungen
- § 66 Überwachung der Telekommunikation
- § 66a Unterbrechung oder Verhinderung der Telekommunikation
- § 67 Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten
- § 68 Identifizierung und Lokalisierung von Telekommunikationsgeräten
- § 69 (weggefallen)
- § 70 Erhebung von Bestandsdaten
- § 71 Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen
- § 72 (weggefallen)
- § 73 Anordnung, gerichtliche Zuständigkeit
- § 74 Benachrichtigungspflichten
- § 75 Besondere Protokollierungspflichten
- § 76 Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
- § 77 Schutz von zeugnisverweigerungsberechtigten Personen
- § 78 Löschung von durch besondere Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten
- § 79 Befugnis zur Datenverarbeitung
- § 79a Zweckbindung, Zweckänderung, Hypothetische Datenneuerhebung
- § 79b Weiterverarbeitung zu Aus- und Fortbildungszwecken, zu statistischen oder wissenschaftlichen Zwecken, Weiterverarbeitung von Vorgangsverwaltungs- und Protokolldaten
- § 79c Entwicklung, Training und Testen von regelbasierten und lernenden IT-Systemen
- § 80 Vorsorgende Speicherung von personenbezogenen Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Verdächtigen und Anlasspersonen
- § 80a Vorsorgende Speicherung von personenbezogenen Daten zu Zeuginnen und Zeugen, Opfern, Hinweisgeberinnen und -gebern, Kontakt- und Begleitpersonen
- § 80b Vorsorgende Speicherung von zu Gefahrenabwehrzwecken erhobenen Daten
- § 80c Vorsorgende Speicherung von personenbezogenen Daten zu sonstigen Personen
- § 80d Dauer der Speicherung, Aussonderungsprüffristen, Höchstspeicherfristen
- § 81 Kennzeichnung
- § 82 Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung
- § 83 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
- § 84 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
- § 84a Öffentlichkeitsfahndung
- § 85 Automatisiertes Abrufverfahren
- § 86 Aufzeichnung von Notrufen und Anrufen, Erhebung von Standortdaten
- § 87 Datenabgleich
- § 88 Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz von besonders gefährdeten Veranstaltungen
- § 89 Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 89a Datenübermittlung und -bereitstellung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Schengen-assoziierte Staaten gemäß der Richtlinie (EU) 2023/977
- § 90 Datenübermittlung im internationalen Bereich
- § 91 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
- § 92 Allgemeine Information zu Datenverarbeitungen, Auskunft
- § 93 Errichtungsanordnung
- § 94 Kontrolle durch die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte oder den Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten
- § 95 Befugnis zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- § 96 Beschränkung der Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person
- § 97 Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst
- § 98 Unabhängige Vertrauens- und Beschwerdestelle
- § 99 Aufgaben des Staatsministeriums des Innern
- § 100 Ermächtigung zur Regelung von Aufgaben und Gliederung der Polizeidienststellen
- § 101 Dienst- und Fachaufsicht
- § 102 Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden
- § 103 Örtliche Zuständigkeit
- § 104 Amtshandlungen anderer Länder, des Bundes und anderer Staaten im Freistaat Sachsen
- § 105 Amtshandlungen von Polizeibediensteten des Freistaates Sachsen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs
- § 106 Strafvorschriften
- § 106a Ordnungswidrigkeiten
- § 107 Berichtspflichten gegenüber dem Landtag
- § 108 (weggefallen)
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
24.06.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2026 (SächsGVBl. S. 190)
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Historischer Änderungsnachweis
05.07.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 05.07.2024
SächsGVBl. 2024 S. 595
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).