Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsPVDG · SächsGVBl. 2019 Nr. 9, S. 358, Fsn-Nr. 22-11

Gesetz über die Aufgaben, Befugnisse, Datenverarbeitung und Organisation des Polizeivollzugsdienstes im Freistaat Sachsen

123 Normen · Ausgangsfassung vom 11.05.2019 · 7 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

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Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 Aufgaben der Polizei
  4. § 3 Tätigwerden der Polizei für die Polizeibehörden oder andere Stellen
  5. § 4 Begriffsbestimmungen
  6. § 5 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  7. § 6 Verantwortlichkeit für eigenes oder fremdes Verhalten
  8. § 7 Verantwortlichkeit für Tiere und den Zustand von Sachen
  9. § 8 Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme
  10. § 9 Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen
  11. § 10 Einschränkung von Grundrechten
  12. § 11 Ausweispflicht
  13. § 12 Allgemeine Befugnisse
  14. § 12a Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme
  15. § 13 Befragung, Auskunftspflicht
  16. § 14 Vorladung
  17. § 15 Identitätsfeststellung, Prüfung von Berechtigungsscheinen
  18. § 16 Erkennungsdienstliche Maßnahmen
  19. § 17 Medizinische und molekulargenetische Untersuchungen
  20. § 18 Platzverweisung
  21. § 19 Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt und sonstigen Nachstellungen
  22. § 20 Meldeauflage
  23. § 21 Aufenthaltsanordnung und Kontaktverbot
  24. § 22 Gewahrsam
  25. § 23 Richterliche Entscheidung zum Gewahrsam
  26. § 24 Behandlung festgehaltener oder in Gewahrsam genommener Personen
  27. § 25 Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel in polizeilichem Gewahrsam
  28. § 26 Beendigung der Freiheitsentziehung
  29. § 27 Durchsuchung und Untersuchung von Personen
  30. § 28 Durchsuchung von Sachen
  31. § 29 Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
  32. § 30 Verfahren bei der Durchsuchung von Wohnungen
  33. § 31 Sicherstellung
  34. § 32 Verwahrung
  35. § 33 Verwertung, Unbrauchbarmachung und Vernichtung
  36. § 34 Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses, Kosten
  37. § 35 Zurückbehaltungsbefugnis, Ermächtigung Dritter zum Empfang von Zahlungen
  38. § 36 Tarnpapiere
  39. § 37 Vollzugshilfe
  40. § 38 Vollzugshilfe bei Freiheitsentziehung
  41. § 39 Allgemeines
  42. § 40 Begriff und Mittel des unmittelbaren Zwangs
  43. § 41 Voraussetzungen des unmittelbaren Zwangs, Androhung
  44. § 42 Fesselung von Personen
  45. § 43 Allgemeine Bestimmungen zum Schusswaffengebrauch
  46. § 44 Schusswaffengebrauch gegen Personen
  47. § 45 Schusswaffengebrauch gegen Personen in einer Menschenmenge
  48. § 46 Besondere Waffen
  49. § 47 Zur Entschädigung verpflichtende Maßnahmen
  50. § 48 Art, Inhalt und Umfang der Entschädigungsleistung
  51. § 49 Ansprüche mittelbar Geschädigter
  52. § 50 Entschädigungspflichtiger
  53. § 51 Rückgriff gegen verantwortliche Personen
  54. § 52 Rechtsweg für Entschädigungsansprüche
  55. § 53 Anwendbare Vorschriften
  56. § 54 Grundsätze der Datenverarbeitung
  57. § 55 Grundsätze der Datenerhebung
  58. § 56 Befugnis zur Datenerhebung
  59. § 57 Offener Einsatz technischer Mittel zur Bild- und Tonaufnahme und -aufzeichnung
  60. § 57a Anwendungen zur automatisierten Verarbeitung von an öffentlichen Orten und besonders gefährdeten öffentlichen Einrichtungen offen erhobenen personenbezogenen Daten, Verordnungsermächtigung
  61. § 58 Anlassbezogene automatisierte Kennzeichenerkennung
  62. § 59 (weggefallen)
  63. § 60 Ausschreibung von Personen und Sachen
  64. § 61 Elektronische Aufenthaltsüberwachung
  65. § 62 Rasterfahndung
  66. § 62a Anlassbezogener besonderer automatisierter Datenabgleich und anlassbezogene automatisierte Datenanalyse, Verordnungsermächtigung
  67. § 62b Anlassbezogene nachträgliche Fernidentifizierung
  68. § 63 Längerfristige Observation und Einsatz besonderer technischer Mittel
  69. § 64 Einsatz Verdeckter Ermittlerinnen, Verdeckter Ermittler und von V-Personen
  70. § 65 Einsatz technischer Mittel zur Datenerhebung in oder aus Wohnungen
  71. § 66 Überwachung der Telekommunikation
  72. § 66a Unterbrechung oder Verhinderung der Telekommunikation
  73. § 67 Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten
  74. § 68 Identifizierung und Lokalisierung von Telekommunikationsgeräten
  75. § 69 (weggefallen)
  76. § 70 Erhebung von Bestandsdaten
  77. § 71 Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen
  78. § 72 (weggefallen)
  79. § 73 Anordnung, gerichtliche Zuständigkeit
  80. § 74 Benachrichtigungspflichten
  81. § 75 Besondere Protokollierungspflichten
  82. § 76 Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
  83. § 77 Schutz von zeugnisverweigerungsberechtigten Personen
  84. § 78 Löschung von durch besondere Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten
  85. § 79 Befugnis zur Datenverarbeitung
  86. § 79a Zweckbindung, Zweckänderung, Hypothetische Datenneuerhebung
  87. § 79b Weiterverarbeitung zu Aus- und Fortbildungszwecken, zu statistischen oder wissenschaftlichen Zwecken, Weiterverarbeitung von Vorgangsverwaltungs- und Protokolldaten
  88. § 79c Entwicklung, Training und Testen von regelbasierten und lernenden IT-Systemen
  89. § 80 Vorsorgende Speicherung von personenbezogenen Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Verdächtigen und Anlasspersonen
  90. § 80a Vorsorgende Speicherung von personenbezogenen Daten zu Zeuginnen und Zeugen, Opfern, Hinweisgeberinnen und -gebern, Kontakt- und Begleitpersonen
  91. § 80b Vorsorgende Speicherung von zu Gefahrenabwehrzwecken erhobenen Daten
  92. § 80c Vorsorgende Speicherung von personenbezogenen Daten zu sonstigen Personen
  93. § 80d Dauer der Speicherung, Aussonderungsprüffristen, Höchstspeicherfristen
  94. § 81 Kennzeichnung
  95. § 82 Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung
  96. § 83 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
  97. § 84 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
  98. § 84a Öffentlichkeitsfahndung
  99. § 85 Automatisiertes Abrufverfahren
  100. § 86 Aufzeichnung von Notrufen und Anrufen, Erhebung von Standortdaten
  101. § 87 Datenabgleich
  102. § 88 Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz von besonders gefährdeten Veranstaltungen
  103. § 89 Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  104. § 89a Datenübermittlung und -bereitstellung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Schengen-assoziierte Staaten gemäß der Richtlinie (EU) 2023/977
  105. § 90 Datenübermittlung im internationalen Bereich
  106. § 91 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
  107. § 92 Allgemeine Information zu Datenverarbeitungen, Auskunft
  108. § 93 Errichtungsanordnung
  109. § 94 Kontrolle durch die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte oder den Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten
  110. § 95 Befugnis zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
  111. § 96 Beschränkung der Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person
  112. § 97 Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst
  113. § 98 Unabhängige Vertrauens- und Beschwerdestelle
  114. § 99 Aufgaben des Staatsministeriums des Innern
  115. § 100 Ermächtigung zur Regelung von Aufgaben und Gliederung der Polizeidienststellen
  116. § 101 Dienst- und Fachaufsicht
  117. § 102 Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden
  118. § 103 Örtliche Zuständigkeit
  119. § 104 Amtshandlungen anderer Länder, des Bundes und anderer Staaten im Freistaat Sachsen
  120. § 105 Amtshandlungen von Polizeibediensteten des Freistaates Sachsen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs
  121. § 106 Strafvorschriften
  122. § 106a Ordnungswidrigkeiten
  123. § 107 Berichtspflichten gegenüber dem Landtag
  124. § 108 (weggefallen)

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    24.06.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2026 (SächsGVBl. S. 190)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    05.07.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 05.07.2024

    SächsGVBl. 2024 S. 595

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).