Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz SächsPVDG § 52 Rechtsweg für Entschädigungsansprüche Stand: 01.07.2026 Sachsen Für die Ansprüche nach den §§ 47 bis 51 ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.