Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz
SächsPVDG§ 100 Ermächtigung zur Regelung von Aufgaben und Gliederung der Polizeidienststellen
Stand: 26.08.2026
Die Gliederung der Polizei in Polizeidienststellen und die Verteilung der Aufgaben auf die Polizeidienststellen wird durch das Staatsministerium des Innern durch Rechtsverordnung bestimmt.