§ 20
Stand: 14.10.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/20#abs-1 (1) Das Patent erlischt, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/20#abs-2 (2) Über die Rechtzeitigkeit der Zahlung entscheidet nur das Deutsche Patent- und Markenamt; die §§ 73 und 100 bleiben unberührt.
Wird zitiert von 254 Entscheidungen zu § 20 PatG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BPatG, 31.01.2013 – 8 W (pat) 32/07Patenteinspruchsverfahren – "Schrumpfkappe" – Teilverzicht auf Patent kann im Einspruchsverfahren erklärt werden – Umfang und Zeitpunkt der Teilerledigung gesondert können zur Klarstellung gesondert festgestellt werden – zu den Anforderungen an eine Erklärung des Verzichts - zur Wahrung der Schriftform der Verzichtserklärung reicht die Übersendung per Telefax aus
- BPatG, 20.10.2010 – 7 W (pat) 333/06Patenteinspruchsverfahren – "Vorrichtung zum Heißluftnieten" – zur Erledigung des Einspruchs- bzw. Einspruchsbeschwerdeverfahren: Erledigung in der Hauptsache möglich – teilweise Erledigung bei Erlöschen des Patents durch Patentverzicht oder Nichtzahlung der Jahresgebühr – zum Rechtsschutzziel des Einspruchs - zum besonderen Rechtsschutzbedürfnis des Einsprechenden nach dem Erlöschen des Streitpatents – Ausgestaltung des auf rückwirkende Beseitigung eines Verwaltungsaktes gerichteten Einspruchs als Popularrechtsbehelf – zum Allgemeininteresse an der rückwirkenden Beseitigung der Patenterteilung – im Falle des Erlöschens des Streitpatents und des Ausschlusses, für die Vergangenheit noch Ansprüche aus dem Patent gegenüber dem Einsprechenden/Dritten geltend zu machen: Einspruchsverfahren ist in der Hauptsache (insgesamt) erledigt - Patentinhaber hat Wegfall des Allgemeininteresses darzulegen und nachzuweisenZitiert von 7
- BPatG, 09.05.2011 – 15 W (pat) 325/04
- OLG Düsseldorf, 12.12.2006 – I-20 U 98/06
- BPatG, 28.01.2011 – 7 W (pat) 332/09Patenteinspruchsverfahren – "Verfahren zum Betrieb einer Multifunktionsbedieneinrichtung bei Kraftfahrzeugen, sowie Multifunktionsbedieneinrichtung selbst" – Erlöschen des Patents – alle von dem Patent Betroffenen wurden ausdrücklich von Ansprüchen aus der Vergangenheit freigestellt – mögliche Ansprüche aus dem Patent sind erloschen – Einspruchsverfahren ist in der Hauptsache erledigtZitiert von 1
- BPatG, 01.04.2015 – 7 W (pat) 39/14
Zuletzt entschieden
- BPatG, 28.07.2026 – 12 W (pat) 40/23Patentrecht: Erledigung des Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahrens in der Hauptsache bei Verzicht auf das Streitpatent Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BPatG, 01.07.2026 – 3 Ni 3/26 (EP)
- BPatG, 29.06.2026 – 19 W (pat) 10/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 20 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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10.08.2021 Ausfertigung
§ 20 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I 3490)
BGBl. 2021 I S. 3490
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19.10.2013 Ausfertigung
§ 20 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Oktober 2013 (BGBl. I 3830)
BGBl. 2013 I S. 3830
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23.03.1993 Ausfertigung
§ 20 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. März 1993 (BGBl. I 366)
BGBl. 1993 I S. 366
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.